Nein von Deutschland zur EU-Wiederzulassung von Glyphosat gefordert. Umweltgefahren unbestritten, Gesundheitsbedenken nicht ausgeräumt

06. März 2016 | Landwirtschaft, Naturschutz, Umweltgifte

Brüssel/Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) forderte die Bundesregierung auf, bei der morgigen Abstimmung der Mitgliedsstaaten eine erneute EU-weite Zulassung des von der Weltgesundheitsorganisation als wahrscheinlich krebserregend eingestuften Pestizids Glyphosat abzulehnen.

"Es ist zu erwarten, dass mit Schweden, Frankreich und den Niederlanden mindestens drei Länder bei der Entscheidung über die Wiederzulassung eine kritische Haltung einnehmen werden. Sollte Deutschland als für die Bewertung der Risiken von Glyphosat in der EU zuständiges Land diesem Pestizid einen Persilschein ausstellen, trägt Bundesagrarminister Christian Schmidt die Verantwortung für die Folgen. Die Gefahren des Glyphosat-Einsatzes für die Umwelt sind unbestritten und die Gesundheitsbedenken sind gravierend. Die Menschen und die Umwelt dürfen diesem Pestizid nicht länger ausgesetzt werden", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Die EU-Kommission räume mit ihrer Genehmigungsvorlage ein, dass die Bewertungen nicht abgeschlossen seien, ob Glyphosat hormonelle Wirkungen auf den Menschen habe. "Offenbar gibt es Datenlücken, denn noch bis August dürfen die Hersteller entsprechende Informationen nachreichen. Doch bereits jetzt soll entschieden werden, ob in 28 EU-Staaten für weitere 15 Jahre ein wahrscheinlich krebserregendes und möglicherweise den Hormonhaushalt störendes Pestizid zugelassen wird. Hormonell wirksame Stoffe sind nach EU-Recht nicht genehmigungsfähig. Es drängt sich der Verdacht auf, dass im Sinne der Glyphosat-Hersteller Tatsachen geschaffen werden sollen, um die Wiederzulassung nicht zu gefährden. Solange nicht zweifelsfrei erwiesen ist, dass Glyphosat gesundheitlich unbedenklich ist, muss das Vorsorgeprinzip greifen. Vorsorge heißt, Glyphosat darf nicht wieder zugelassen werden", sagte der BUND-Vorsitzende.

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