Meeres- und Küstennaturschutz: Energiewende nur mit naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windenergie

04. November 2020 | Energiewende, Meere, Naturschutz

Berlin. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist der Schlüssel für die Energieversorgung von morgen. Doch auch bei der notwendigen Ausgestaltung der Energiewende muss die Natur so weit es geht geschont werden. Das gilt für den Ausbau der Offshore-Windenergie und den Erhalt unserer Meere und Küsten. Zum Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung der marinen Raumordnung fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) von der Bundesregierung einen Ausbau der Offshore-Windenergie im Einklang mit dem Meeres- und Küstennaturschutz. Die bisherigen Pläne der Bundesregierung sind nach Einschätzung des BUND zu expansiv und stellen eine zu große Belastung für die bereits gebeutelten Meere dar. Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin Politik und Kommunikation: "Die bisherigen Ausbauziele der Regierung von 40 Gigawatt Offshore-Windenergie gehen zu weit – sie sind naturverträglich nicht umsetzbar."

Der Zustand von Nord- und Ostsee ist nach Auffassung des BUND und der Wissenschaft bereits jetzt alarmierend. Von Broock weiter: "Die Nord- und Ostsee befinden sich aufgrund von Verschmutzung durch Nähr- und Schadstoffe, Lärm, Meeresmüll sowie Zerstörungen und Überfischung bereits in einem schlechten Zustand. Deshalb ist beim Offshore-Ausbau Augenmaß gefordert. Bis 2030 dürfen nur zusätzliche 15 Gigawatt aus Windenergie vor unseren Küsten erzeugt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Offshore-Windenergie ausschließlich naturverträglich im Sinne des europäischen Naturschutzrechtes auszubauen."

Zum Erreichen der EU-Naturschutzziele wie etwa der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zum Schutz des UNESCO-Naturerbes Wattenmeer und dem Erhalt der biologischen Vielfalt müssen der Ausbau der Offshore-Windenergie einerseits und der Meeres- und Küstennaturschutz andererseits im Einklang stehen. Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist aber nicht die einzige Nutzung, von der Beeinträchtigungen für die Meeresumwelt ausgehen. Bereits jetzt sind Habitatverluste für Seevögel und Meeressäuger und massive Störungen durch Wartungsverkehr und Kabeltrassen im Wattenmeer zu beobachten. Die Kabeltrassen zum Festland führen mitten durch den Nationalpark Wattenmeer. Ein Ausbau die Leitfähigkeit der derzeitigen Trasse hinaus würde bedeuten, dass der bereits laufende Trassenbau nicht ausreichen würde und gänzlich neue Kabeltrassen gebaut werden müssten. Die bestehenden Leitungen müssen reichen, denn es ist unverantwortlich, das empfindliche Ökosystem erneut massiv zu stören.

Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND Niedersachsen, erklärt hierzu: "Erhebliche Belastungen entstehen unseren Meeren auch durch Schifffahrt, Fischerei und Rohstoffabbau. Daher fordern wir, dass parallel zum Ausbau der Offshore-Windenergie andere Meeresnutzungen reduziert werden müssen." Weiterhin muss aus Sicht des BUND sichergestellt werden, dass die Meeresschutzgebiete unbelastet bleiben. In der Gesamtbilanz müssen die Belastungen vermindert und nicht durch Offshore-Windenergie erhöht werden. "Eine Gesamtbetrachtung sämtlicher durch den Offshore-Ausbau induzierter Umweltbeeinträchtigungen inklusive der Auswirkungen nachfolgender Infrastrukturen wie Kabeltrassen durch das Küstenmeer und die dort gelegenen Schutzgebiete, insbesondere das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer, ist unverzichtbar", so Baumgarten.

Mit Blick auf die Energiewende in Deutschland betont von Broock abschließend: "Deutschland benötigt eine dezentrale Energiewende. Diese muss auf Energieeinsparung, Energieeffizienz und einer naturverträglichen erneuerbaren Energieerzeugung basieren. Bei den erneuerbaren Energien sollte der Schwerpunkt auf Windenergie an Land und auf Solarenergie liegen."

Mehr Informationen

  • Hintergrund: Am morgigen Donnerstag endet die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Entwürfen der marinen Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee. Darin werden die Nutzung in unseren Meeren bis 2030 festgelegt, darunter die im Windenergie-auf-See-Gesetz festgelegten Ausbauziele der Offshore Windenergie von 40 Gigawatt bis 2040. 
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  • Kontakte: Nadja Ziebarth, BUND-Expertin für Meeresschutz, Mobil: 01 74 / 3 19 14 24, nadja.ziebarth(at)bund.net, Arne Fellermann, Abteilungsleiter Klimaschutz beim BUND, Tel. (030) 2 75 86-484, arne.fellermann(at)bund.net, Tonja Mannstedt, Pressesprecherin BUND Niedersachsen, Tel. (05 11) 9 65 69-31, tonja.mannstedt(at)nds.bund.net sowie BUND-Pressestelle (Sigrid Wolff / Daniel Jahn / Judith Freund / Heye Jensen), Tel. (030) 2 75 86-425 / -531 / -497 / -464, presse(at)bund.net

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