Kommentar zum Atommüll: Geologiedatengesetz unzureichend und viel zu spät

05. Juni 2020

Der Bundesrat hat am Freitag das Geologiedatengesetz beschlossen, das bei der Atommülllagersuche mehr Transparenz schaffen soll. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND:

Olaf Bandt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt  (Foto: Simone Neumann)

"Der neue 'Allgemeinwohl-Passus' im Gesetz ist grundsätzlich richtig. Vollumfänglich und zügig angewandt würde er zur Transparenz bei der Atommülllagersuche beitragen. Aber in seiner jetzigen Form ist er nur ein stumpfes Schwert: Denn der Passus greift dem Gesetzestext nach nur 'in der Regel' und erst mit Verzögerung. Er kommt erst im Anschluss an die 'Fachkonferenz Teilgebiete' ins Spiel. Das ist wachsweich und viel zu spät!

Für eine umfängliche und glaubwürdige Öffentlichkeitsbeteiligung müssen bereits zu Beginn des Verfahrens alle Daten und Informationen offengelegt werden, die zur Erstellung des Zwischenberichts bei der Atommülllagersuche herangezogen wurden. Ausnahmslos alle Methoden, die zur Auswahl der Teilgebiete geführt haben, müssen erläutert und debattiert werden.

Stattdessen drückt die zuständige Behörde aufs Tempo und will die Fachkonferenzen, die der Ort für diese Debatten sind, noch im Sommer nächsten Jahres abschließen – offensichtlich noch vor dem Ende der Legislaturperiode. Zeitdruck ist einer der größten Feinde von Transparenz, Vertrauensbildung und Entscheidungen nach fundierter Meinungsbildung. Unter diesen Vorzeichen droht das Verfahren zu scheitern, bevor es wirklich begonnen hat. Es droht ein 'Gorleben 2.0'. Auch bei der Erkundung dieses Bergwerks blieben Transparenz und Bürgerbeteiligung auf der Strecke  – und provozierten starke gesellschaftliche Reaktionen."

Forderungen des BUND

Vollständige Transparenz durch Offenlegung und Erläuterung ausnahmslos aller Daten und Methoden.

  • Beteiligung auf Augenhöhe durch Bereitstellung ausreichender zeitlicher und finanzieller Ressourcen für die Zivilgesellschaft zur Überprüfung des Berichts u.a. durch unabhängige wissenschaftliche Expertise.
  • Sicherstellung eines wissenschaftsbasierten Prozesses ohne politisch motivierte Einflussnahme.
  • Dafür bleibt ein Moratorium der Standortsuche unabdingbar! 

Mehr Informationen

  • Hintergrund: Das Geologiedatengesetz soll die Offenlegung der teils privaten geologischen Daten regeln, die zu Auswahl und Ausschluss potenzieller Standorte eines tiefengeologischen Atommülllagers führen. Bereits 2016 geplant, wurde es nun verabschiedet – mit vier Jahren Verspätung und gewissermaßen in letzter Minute. Denn der Zwischenbericht, der Teilgebiete als potenzielle Standorte auf Grundlage eben dieser Geodaten benennt, soll im Herbst erscheinen. Kurz darauf soll die erste "Fachkonferenz Teilgebiete" stattfinden, die bereits terminiert wurde für den 17./18. Oktober dieses Jahres. Darauf folgen sechs Monate, in denen diese Fachkonferenz bestehend aus Öffentlichkeit, Wissenschaft und Kommunen, den Bericht bewerten soll. Sind Daten nicht oder noch nicht veröffentlicht, soll laut Gesetz wenigstens dem Nationalen Begleitgremium, das die Aufgabe hat, das Standortauswahlverfahren vermittelnd und unabhängig zu begleiten, Einsicht in alle entscheidungserheblichen Geodaten gewährt werden. Dies ist aber nicht nur eine immense Herausforderung und Überfrachtung des Gremiums, sondern auch absolut unzureichend. Für ein glaubwürdiges Verfahren müssen alle Beteiligten diese Einsicht bekommen. 
  • BUND-Kurzinfo zum "Zwischenbericht Teilgebiete" (PDF)
  • zur Atommüllagersuche
  • Kontakt: Juliane Dickel, Leitung Atom- und Energiepolitik, Mobil: 01 76 / 31 26 79 36, juliane.dickel(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle (Sigrid Wolff / Daniel Jahn / Judith Freund / Heye Jensen), Tel.: (030) 2 75 86-425/-531/-497/-464, presse(at)bund.net

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