Kommentar: EU-Gebäuderichtlinie schnell, wirksam und sozial in Deutschland umsetzen

12. März 2024

Die Entscheidung des EU-Parlaments über die EU-Gebäuderichtlinie kommentiert Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Mit dem Beschluss des EU-Parlaments kommt die Gebäuderichtlinie endlich auf die Zielgerade. Leider wurde sie im Laufe der Verhandlungen auch durch den Widerstand Deutschlands deutlich abgeschwächt. Umso wichtiger ist nun, dass die Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung endlich klimapolitische Verantwortung beweist. Sie muss die Zielmarken aus Brüssel nun schnell in wirksame Politik übersetzen, angefangen bei den energetisch schlechtesten Gebäuden. 

Effiziente Gebäude sind nicht nur eine Voraussetzung, die Klimaziele zu erreichen. Sie schützen Menschen vor hohen Heizkosten, Feuchtigkeit und Hitze. Damit die Umsetzung sozial gerecht gelingt, müssen Eigentümer*innen gezielt finanziell und organisatorisch unterstützt werden. Mietende müssen bei der Modernisierungsumlage entlastet werden.“

Hintergrund

Nach der Einigung im Trilog im Dezember 2023 hat heute das Europäische Parlament  final über die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) abgestimmt. Nach über zwei Jahren intensiver Verhandlungen setzt dieses letzte fehlende Puzzlestück des „Fit-for-55“-Pakets entscheidende Impulse, um auch in Deutschland beim Gebäudesektor beschleunigt ins Handeln zu kommen. Der Gebäudesektor hat in Deutschland voraussichtlich bereits zum vierten Mal die gesetzlichen Treibhausgas-Höchstmengen überschritten (die offiziellen Zahlen des Umweltbundesamtes werden für den 15. März erwartet) und die bislang vorgelegten Sofortprogramme der Bundesregierung sind nicht geeignet, auf den gesetzlichen Pfad zurückzugelangen. 

Das Kernstück der Richtlinie – die Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude (MEPS) – wurde unter anderem durch den Widerstand Deutschlands stark aufgeweicht. Nichtsdestotrotz setzt es zentrale Impulse, um das Tempo und die Qualität energetischer Gebäudemodernisierung zu steigern und Energiearmut zu lindern. Die Richtlinie sieht Fristen vor, bis zu denen Nichtwohngebäude eine bestimmten Effizienz-Schwellenwert erreichen müssen. Für Wohngebäude sind Ziele über den gesamten Bestand hinweg vorgesehen, um den Primärenergieverbrauch zu senken. Rund die Hälfte der Einsparungen muss in Wohngebäuden mit der schlechtesten Effizienz erreicht werden.  Darüber hinaus gibt es Regelungen, um für eine soziale Ausgestaltung der Sanierungsoffensive zu sorgen. 

Mehr Informationen

Kontakt

  • Irmela Colaço, Leiterin Wohn- und Gebäudepolitik, Mobil: 0177-4254487, E-Mail: irmela.colaco(at)bund.net
  • BUND-Pressestelle: 
    Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Lara Dalbudak
    Tel.: +49 30 27586-497 | -531 | -425
    presse(at)bund.net

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