Grausiger Fund in Nordosthessen: Abgetrennter Luchsschädel in Wald entdeckt

29. Mai 2026 | Wildkatze

BUND Hessen und Ökologischer Jagdverein Hessen zeigen sich erschüttert

  • Fund von Ende April im Werra-Meißner-Kreis
  • Ermittlungen laufen
  • Luchse unterliegen zahlreichen Schutzvorschriften

Ein abgetrennter Luchsschädel wurde Ende April diesen Jahres in einer Plastiktüte an einer Waldeinfahrt bei Hessisch-Lichtenau im Werra-Meißner Kreis gefunden. Wie der Luchs ums Leben kam und wo der übrige Tierkörper ist, ist bisher noch unklar.

„Auch wenn vieles zum Tod des Tieres noch offen ist, lässt ein solcher Fund einen natürlich schockiert zurück. Ich hoffe, dass die polizeilichen Ermittlungen und forensischen Untersuchungen mehr Aufschluss darüber geben können, wie es dazu gekommen ist“, sagt Stephan Boschen, Vorsitzender des Ökologischen Jagdvereins Hessen (ÖJV Hessen). Als ehrenamtlicher Luchsbeauftragter des Arbeitskreises Hessenluchs war Stephan Boschen erste Anlaufstelle für die Finder. Er nahm den Schädel entgegen und sorgte für eine fachgerechte Übergabe an das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), das in Hessen für das Luchs-Monitoring zuständig ist. Das HLNUG beauftragte daraufhin eine Genetikanalyse am Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik in Gelnhausen.

„Die Genetikanalyse zeigt, dass der tote Luchs männlich und nah verwandt mit einem bekannten Luchs aus dem Harz ist. Aufgrund des genetischen Profils kann der Luchs der Harzpopulation zugeordnet werden, wie das Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik bestätigt. Dies lässt darauf schließen, dass es sich um einen wildlebenden Luchs handelt. Ein äußerst schockierender und bedauerlicher Vorfall. Wildlebende Luchse in Deutschland sind vom Aussterben bedroht und es gibt schlicht noch zu wenige von ihnen bei uns. Jeder tote Luchs stellt einen erheblichen Verlust dar“, betont Josephin Bruhn, Naturschutzreferentin des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) und Koordinatorin des Arbeitskreises Hessenluchs.

Der Schädel wird nun am Institut für Tierpathologie Freie Universität Berlin im Auftrag des HLNUG weiter forensisch untersucht, um weitere Informationen zur Todesursache zu erhalten.

Hintergrund:

Der Arbeitskreis Hessenluchs, der 2004 auf Initiative des BUND Hessen und des ÖJV Hessen gegründet wurde, sammelt Zufallshinweise für das Vorkommen des Luchses in Hessen (Sichtungen, Fährten, Rissfunde) und führt sie im Auftrag des Landes alljährlich in einem hessenweiten Luchsregister zusammen. Dabei ist die Luchsdaten-Erfassung primäre Aufgabe der regionalen Luchsbeauftragten, die auch Ansprechpersonen für die Bevölkerung bei allen Fragen zum Luchs in ihren Landkreisen sind. Die Luchsbeauftragten sind ehrenamtlich engagierte Naturschützer*innen, Forstleute und Jäger*innen aus den tragenden Verbänden im Arbeitskreis Hessenluchs und von HessenForst.

Im 19. Jahrhundert wurde der Luchs in Deutschland durch Lebensraumverlust und intensive Bejagung vollständig ausgerottet. In Hessen soll 1833 im Odenwald der letzte Luchs erlegt worden sein. Dank gezielter Wiederansiedlungsprojekte kehrt die Art heute langsam wieder in deutsche und auch in hessische Wälder zurück. Sowohl in der Roten Liste Deutschlands als auch in der Roten Liste Hessens wird der Luchs weiterhin als vom Aussterben bedroht eingestuft.

Rechtlich unterliegt der Luchs verschiedenen Schutzvorschriften. Auf EU‑Ebene zählt er zu den streng geschützten Arten der Fauna‑Flora‑Habitat‑Richtlinie (Anhänge II und IV). Dadurch sind die EU‑Mitgliedstaaten verpflichtet, den Luchs sowie seinen geeigneten Lebensraum zu erhalten und zu schützen. National ist der Luchs nach dem Bundesnaturschutzgesetz als „besonders und streng geschützte Art“ eingestuft und unterliegt damit einem strikten Verbot der Tötung, des Fangens und des Nachstellens. Gleichzeitig ist der Luchs im Bundesjagdgesetz als jagdbare Art geführt, besitzt jedoch eine ganzjährige Schonzeit. Er darf daher nicht bejagt werden.

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Der Luchs im Bild

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