„Die Bewertung des Erhaltungszustands widerspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte in zwei aktuellen Urteilen eine zusammenfassende Meldung für ganz Deutschland gefordert. Der Rechtsverstoß dient einzig dazu, das Wahlversprechen der Jagdzeit für den Wolf ab Herbst dieses Jahres schnell umzusetzen. Da der Wolf in 12 der 16 Bundesländer weiterhin selten ist, hätte die Meldung „ungünstiger Erhaltungszustand“ erfolgen müssen.
Statt der vom EuGH geforderten Bewertung des Erhaltungszustands nach aktuellen wissenschaftlichen Daten, erfolgte eine politische Beurteilung. Jagdzeiten führen nach wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht zu weniger, sondern zu mehr Nutztierrissen.“
Mehr Informationen:
- BUND-Standpunkt 20: Wölfe und Weidetiere: Nebeneinander statt Gegeneinander
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- Thomas Norgall, Sprecher der AG Wolf und Weidetiere im BUND, thomas.norgall(at)bund.net, Tel.: 0170-2277238
- BUND-Pressestelle: Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak
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