In drei Schritten zum BFD
- 1. Einsatzstelle finden
Unsere Einsatzstellen und freien BFD-Plätze finden Sie in unserer BFD-Stellenbörse. - 2. Kontakt aufnehmen
Sie haben eine interessante Einsatzstelle gefunden? Nehmen Sie direkt Kontakt zur Einsatzstelle auf! - 3. Los geht's
Sie schließen mit der Einsatzstelle eine Vereinbarung und können zum vereinbarten Wunschtermin im Bundesfreiwilligendienst aktiv werden.
Sie haben Fragen oder brauchen Beratung? Kontaktieren Sie uns!
Fragen und Antworten
Der BFD ist altersunabhängig. Einzige Voraussetzung ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. Bei minderjährigen Freiwilligen ist vorab eine Anfrage durch die interessierte Einsatzstelle bei der Zentralstelle erforderlich.
Ein BFD dauert mindestens sechs, in der Regel 12 Monate. Eine Verlängerung auf bis zu 18 Monate ist nach Absprache mit der Einsatzstelle möglich. Der Einsatz kann im Einvernehmen zwischen Einsatzstelle und Freiwilligen entweder in Vollzeit oder in Teilzeit mit mindestens 20,1 Wochenstunden geleistet werden.
Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen. Neben dem praktischen Einsatz vor Ort ist die Teilnahme an Seminaren fester Bestandteil des BFD. Die Zahl der zu absolvierenden Seminartage ist abhängig von Alter und Dauer des Dienstes. Weitere Infos zu den Seminaren
Freiwillige erhalten im Rahmen des BFD:
- fachliche Anleitung und individuelle Begleitung
- Taschengeld (zwischen 200,- und 604,- Euro/Monat)
- ggf. freiwillige Zusatzleistungen für Mobilität, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung etc.
- gesetzliche Sozialversicherung (Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege,- und Arbeitslosenversicherung)
- ggf. freiwillige Zusatzleistungen für Mobilität, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung etc.
- kostenfreie Teilnahme an Fortbildungen im BUND-Seminarprogramm
- ein qualifiziertes Zeugnis
Gegebenenfalls kann ein Antrag auf Bürgergeld oder Wohngeld in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bürger- oder Wohngeld bestehen, sollte rechtzeitig vor Antritt des BFD mit der jeweiligen Behörde geklärt werden.