Um das 1,5 Grad Klimaziel noch zu erreichen, müssen jährlich mindestens 25 Gigawatt (GW) Solarstrom zugebaut werden. Dazu muss das volle Potenzial von versiegelten Flächen (bspw. Dächer, Fassaden, Parkplätze) ausgenutzt werden. Zusätzlich müssen auch Anlagen auf Freiflächen entstehen.
Wenn beim Ausbau Anforderungen des Flächenschutzes und des Naturschutzes eingehalten werden, bietet der Freiflächensolarausbau auch Chancen für den Natur- und Artenschutz – auch die multifunktionale Landwirtschaft kann profitieren.
Was der BUND fordert:
- Ein Solarenergiegesetz, das klar regelt, wie Naturschutz und Photovoltaik-Ausbau sich ergänzen können.
- Eine Solarpflicht für neue und für bestehende Gebäude.
- Eine Energiewende in der Hand von Bürgerinnen und Bürgern: Die direkte Nutzung von Solarstrom als Eigenstrom, Mietstrom oder im Rahmen von genossenschaftlicher Modelle als „Erneuerbare Energie Gemeinschaften“ gemäß EU-Recht als Basis.
- Klare Rahmenbedingungen zu Planung, Bau, Betrieb und Pflege von Freiflächensolaranlagen festlegen, alle Bundesländer in die Pflicht nehmen und bestehende Hemmnisse schnellstmöglich abbauen.
- Technologische Fortentwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse müssen intensiviert und in den Einsatz vor Ort gebracht werden.
BUND-Stellungnahmen:
Wie kann der Photovoltaikausbau gelingen?
PV Freiflächenanlagen (PV-FFA) mit Artenschutz
In PV-FFA werden Solaranlagen auf südlich ausgerichteten, schräg auf Gestellen aufgebauten Modulreihen montiert. Die Bodenversiegelung liegt dabei bei unter 5 Prozent der Gesamtfläche.
PV-Freiflächenanlagen wurden bisher meist ohne besondere Beachtung des Artenschutzes errichtet, die Fläche unter den Modulen nur mit Gras eingesät bzw. gemulcht. Photovoltaik-Freiflächenanlagen können allerdings bei richtiger Planung und Pflege einen Gewinn für die Biodiversität bedeuten und damit wertvolle Trittsteine in der offenen Agrarlandschaft und Elemente eines Biotopverbundes sein.
Der Abstand zwischen den Reihen bietet viel Raum für teilverschattete Pflanzen, Grünlandnutzung, Tierhaltung und weiterer Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität. Anlagen ohne jegliche Zwischenräume lehnt der BUND daher ab. Sie sparen zwar Fläche, bieten aber keinerlei Möglichkeit zum Artenschutz oder der Landwirtschaft und bewirken eine völlige Bodenüberdeckung gleich einer Versiegelung.
Senkrechte PV-Module für Konstanz
Eine Alternativ zu schräg aufgestellten sind senkrecht aufgestellte Module, die die Solarstrahlung von Osten und Westen empfangen. Sie bieten eine bessere Verteilung der Stromerzeugung über den Tag und vermeiden Einspeisespitzen in der Mittagszeit. Es gibt dabei keine dauerhaft verschatteten Flächen. Zwischen den Modulreihen kann mit landwirtschaftlichen Geräten gearbeitet werden.
Ein Teil des finanziellen Ertrags der PV Anlagen muss dem dauerhaften Schutz, Pflege und Sicherung der Biodiversitätsfläche unter und zwischen den PV Modulen dienen. Der naturschutzfachliche Ausgleich des Eingriffs muss durch Festsetzung in der Bauleitplanung vorrangig direkt auf der PV-FFA erfolgen. Das alles gilt ebenso für neue wie für alte Anlagen. Es muss ein vollständiger Rückbau der PV-FFA möglich sein.
PV und Landwirtschaft (Agri-PV)
Aufgrund der Dringlichkeit des Klimaschutzes ist auch der Ausbau von PV-FFA auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sinnvoll. Als Agri-PV bezeichnet man in Nord-Süd-Richtung senkrecht aufgestellte Module oder auf Ständerbauwerken über landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtete Module. Zwischen oder unter den PV-Modulen wird weiterhin Landwirtschaft betrieben. Hierbei wird maximal 5 Prozent der jeweiligen landwirtschaftlichen Fläche für die PV-Anlagen verwendet. Besonders sinnvoll sind diese Anlagen bei Sonderkulturen, bei denen eine teilweise Verschattung auch in Anbetracht des Klimawandels mit erhöhter Sonneneinstrahlung bzw. häufigeren heftigen Wetterereignissen Schutz für die Kulturen bringt.
Von ca. 16 Mio. ha landwirtschaftlicher Fläche sollen daher bis zu 180.000 ha, also ca. 1 Prozent dieser Fläche für den Aufbau von Freiflächen PV–Anlagen umgewidmet werden. Dies ist eine marginale Größe, vor allem verglichen damit, dass derzeit 60 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland für Futtermittel und 14 Prozent für Energiepflanzen genutzt werden (FNR 2020).
Wichtige Fragen zum Thema Photovoltaik und Naturschutz
Ohne den dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien wird die Energiewende nicht gelingen. Der für die 1,5 Grad Obergrenze erforderliche Ausbau des Solarstroms von 25 GW jährlich ist in der verbleibenden Zeit nicht allein auf Dächern und versiegelten Flächen erreichbar. Daher sind Photovoltaik- und Solarthermie Anlagen auf Freiflächen im Energiemix der Zukunft ein wichtiger Bestandteil. Wenn dabei Anforderungen des Flächenschutzes und des Naturschutzes eingehalten werden, bietet der Freiflächensolarausbau Chancen für den Natur- und Artenschutz sowie die multifunktionale Landwirtschaft. Als BUND fordern wir 2/3 des Zubaus auf versiegelten Flächen und 1/3 auf der freien Fläche.
PV-FFA verträgt sich gut mit dem Schutz der Natur, wenn ihr Standort sorgfältig ausgewählt worden und die Pflege dauerhaft und sinnvoll gestaltet ist. Durch die Einrichtung und Schutz von Trockenrasen, Mähwiesen, mehrjährige Blühflächen oder durch Maßnahmen zur Förderung von Amphibien, Reptilien, Bodenbrütern kann der Natur- und Artenschutz positiv beeinflusst werden.
Der BUND setzt sich außerdem dafür ein, dass ein Teil des finanziellen Ertrags der PV Anlagen dem dauerhaften Schutz, Pflege und Sicherung der Biodiversitäts-Fläche unter und zwischen den PV Modulen dienen soll.
Um alle Anforderungen des Artenschutzes erfüllen zu können, sollten PV-FFA auf eine Fläche von max. 10 MW/20 ha begrenzt werden. Größere Konzepte sollten in Teilbereiche aufgeteilt werden, zwischen denen ökologisch wertvolle und wirksame Flächen (Korridore, Fenster für Brutvögel, Teiche, …) angelegt werden.
Generell befürwortet der BUND den Bau von naturverträglich geplanten PV-FFA auf Flächen, die nicht dem Naturschutz dienen oder deren Bodenzahl über 90 Punkte zählt und damit der Nahrungsmittelproduktion vorbehalten ist. Auf folgenden Flächen sollen grundsätzlich keine Anlagen stehen:
- Naturschutzgebiete
- Nationalparke
- Natura 2000-Gebiete
- geschützte Landschaftsbestandteile
- flächenhafte Naturdenkmale
- Biosphärenreservate Zone I und II
- gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG
- artenreiche Wiesen oder Weiden
- Wiesenbrütergebiete
- Fortpflanzungs-, Ruhestätten und essentielle Rastflächen streng geschützter Arten
- naturnahe Seen und Gewässer
- intakte Niederungs- und Moorflächen
- Abbauflächen, die in den Renaturierungs-/ Rekultivierungsauflagen nicht genutzte Flächen als Auflagen haben
- Wälder, sowie deren näheres Umfeld, um ungestörte Waldrandentwicklung zu gewährleisten
- Gebiete, die ein besonderes Landschaftsbild oder unversehrte Natur aufweisen
Der Schutz der Landschaft, von Lebensräumen und Arten werden in Deutschland bei jedem Eingriff durch die zuständigen Behörden geprüft. PV-FFA sind ein Eingriff in die Landschaft. Sie verlangen nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der BUND fordert den Ausgleich direkt auf der Fläche zu realisieren.
Nein, bisher gibt es keine quantifizierbaren Nachweise, dass Tiere an PV-FFA Schaden nehmen. Im Gegenteil können ökologisch gut geplante PV-FFA als Lebensraum oder Biotopverbund für verschiedenen Tier- und Pflanzenarten dienen. Bei der Planung sollte die Umgebung der PV-FFA berücksichtigt werden, um Tiere nicht ungewollt durch Lenkung und Trittsteineffekte in die Nähe von Gefahren (Autobahnen, etc.) zu locken.
Der ökoklogisch sinnvoll geplante Ausbau von PV-FFA kann einen Beitrag zum Biotopverbund darstellen und den Artenschutz unterstützen. Je nach Boden und Landschaft können sehr verschiedene Arten von Naturschutzkonzepten verfolgt werden, z. B. durch Einrichtung und Schutz von Trockenrasen, Mähwiesen, mehrjährige Blühflächen und durch Maßnahmen zur Förderung von Amphibien, Reptilien, Bodenbrütern, etc.
Nein. Der BUND entscheidet unabhängig und demokratisch über seine inhaltlichen Positionierungen. Auch in konkreten Genehmigungsverfahren positioniert sich der BUND unabhängig und lehnt direkte oder indirekte Zahlungen auch über Vergleiche vor Ort ab.
Bei Agri-PV wird zwischen oder unter den PV-Modulen weiterhin Landwirtschaft betrieben. Hierbei wird maximal 5 Prozent der jeweiligen landwirtschaftlichen Fläche für die PV-Anlagen verwendet.
Von ca. 16 Mio. ha landwirtschaftlicher Fläche sollen daher bis zu 180.000 ha, also ca. 1 Prozent dieser Fläche für den Aufbau von Freiflächen PV–Anlagen umgewidmet werden. Dies ist eine marginale Größe, vor allem verglichen damit, dass derzeit 60 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland für Futtermittel und 14 Prozent für Energiepflanzen genutzt werden (FNR 2020).
Sinnvoll sind diese Anlagen bei Sonderkulturen, Kartoffel- und Gemüseanbau, bei denen eine teilweise Verschattung auch in Anbetracht des Klimawandels mit stärkerer Sonneneinstrahlung bzw. mehr heftigen Wetterereignissen Schutz für die Kulturen bringt. Agri-PV sollte dort eingesetzt werden, wo es explizite agrarische und finanzielle Vorteile gibt. Das gilt besonders bei hochwertigen Sonderkulturen wie Wein-, Obst- und Beerenanbau.
PV Fläche auf landwirtschaftlichen Flächen hat ökologische und ökonomische Vorteile gegenüber dem Anbau von Bioenergie: mit Stromerzeugung aus Photovoltaik kann die etwa 30–50-fache Energiemenge aus der Fläche gewonnen werden als bei der Erzeugung von Biomasse. Zudem wird der Eintrag von Kunstdünger und Pestiziden vermieden, der Humus aufgebaut und die Artenvielfalt erhöht.
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