1978 wurde die EU-Vogelschutzrichtlinie erlassen, 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH). Beide Richtlinien sind die Grundlage für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in den 28 Mitgliedstaaten der EU und wesentliche Umsetzungsinstrumente der Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020. Mit dem etablierten Natura-2000-Schutzgebietsnetz sowie den Regelungen zum Artenschutz schaffen sie in allen Mitgliedstaaten die Grundlage für den Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenarten und gefährdeter Lebensräumen. EU-weit liegt der Anteil der mehr als 25.000 FFH - und Vogelschutzgebiete bei etwa 18 Prozent der Landfläche. Damit ist es das größte ökologische Schutzgebietssystem der Welt.
Die Schutzgebiete umfassen die wertvollsten Naturschätze Europas von der nordischen Tundra bis zu den Stränden des Mittelmeeres, von den Alpengipfeln bis zum Wattenmeer. Die meisten der Gebiete stehen menschlichen Besuchern und Nutzern offen, solange ihre Schutzziele nicht gefährdet werden. Viele Natura-2000-Flächen sind abhängig von nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft, manche befinden sich sogar mitten in Industriehäfen oder großstädtischen Parks.
Dank der Vogelschutzrichtlinie konnte die Jagd auf Zugvögel in den meisten EU-Ländern massiv reduziert werden. Wo es noch Gesetzesverstöße in größerem Umfang gibt, herrscht dank der EU-Richtlinien ein starker politischer und rechtlicher Druck, um diese Missstände zu beheben.
Die Umsetzung der beiden Naturschutzrichtlinien ist der bedeutendste Beitrag der EU zur Erreichung der strategischen Ziele der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD).
Die zentralen Inhalte der EU-Naturschutzrichtlinien
Die Vogelschutzrichtlinie von 1979 (aktuelle Fassung 2013/17/EU) stellt eines der ersten wirkungsvollen grenzüberschreitenden Umweltgesetze der Welt dar. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Erhaltung und Nutzung aller in der EU wildlebenden Vogelarten sicherzustellen, um ihre Bestände auf einen zufriedenstellenden Stand zu erhalten bzw. diesen wiederherzustellen.
Dazu dienen umfassende Regelungen der Vogeljagd, vor allem auf Zugvögel, sowie die Ausweisung von "Besonderen Schutzgebieten" für bestimmte im Anhang I gelistete Vogelarten und Zugvögel.
Neuere Studien zeigen, dass sich die Anhang-I-Arten der Vogelschutzrichtlinie wesentlich besser entwickelt haben als andere Arten, und dass es den Populationen dieser Arten innerhalb der EU inzwischen deutlich besser geht als außerhalb.
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die sogenannten "Arten und Lebensraumtypen von Gemeinschaftlichem Interesse" in einen guten Erhaltungszustand zu versetzen bzw. diesen zu erhalten.
Das wesentliche Instrument hierfür ist Natura 2000: Anhang I und Anhang II der Richtlinie listen die Lebensräume und die Arten von EU-weiter Bedeutung auf, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Dies geschieht in neun grenzübergreifenden biogeografischen Regionen mit dem Ziel, ein kohärentes Netzwerk entstehen zu lassen. Deutschland hat Anteil an drei dieser biographischen Regionen, an der alpinen, die kontinentalen und atlantischen Region. Einige der Arten und Lebensraumtypen sind als "prioritär" definiert, denn für sie gelten besondere Vorschriften bei der Genehmigung von Eingriffen in Natura-2000-Gebieten, zum Beispiel im Rahmen von Bauvorhaben. Für alle Gebiete gilt, dass Schutzziele definiert und erreicht werden müssen, die Schäden von Eingriffen vermieden, minimiert oder zumindest ausgeglichen werden sowie ein Verschlechterungsverbot. Die EU-Vogelschutzgebiete werden automatisch Teil von Natura 2000 und unterliegen den gleichen Regeln.
Das zweite Instrument ist der Schutz von Arten, auch außerhalb von Natura 2000. Anhang IV enthält eine Auflistung der besonders streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten, Anhang V enthält weitere Arten von Gemeinschaftlichem Interesse, die aber einer Bestandskontrolle unterworfen werden können.
Die Bedeutung der EU-Richtlinien für den Naturschutz in Deutschland
Die Richtlinien sind sehr wichtige rechtliche Vorgaben für den Naturschutz in Deutschland und die Biodiversitätsstrategien von Bund und Ländern. Insgesamt 5.253 Natura-2000-Gebiete bedecken zusammen 15,4 Prozent der Landfläche Deutschlands und rund 45 Prozent der deutschen küstennahen Meereszone. Ohne die EU-Richtlinien wären es voraussichtlich nicht mehr als 5 Prozent Schutzgebiete an Land.
Trotz schleppender Umsetzung in den Bundesländern zeigen die EU-Naturschutzrichtlinien insgesamt bereits Erfolge: Das belegen die jüngsten Daten der Bundesregierung zur "Lage der Natur" und der Indikatorenbericht 2014 zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt sowie mehrere Forschungsergebnisse. Kranich, Seeadler, Biber oder Wolf verdanken auch in Deutschland der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ihre Rückkehr, nachdem sie nahezu ausgerottet waren.
Erfolgsfaktoren sind wirksame rechtsverbindliche Schutzgebietsverordnungen, ausreichend Geld und Personal für das Natura-2000-Management unter Beteiligung von Landnutzern und Naturschützern sowie eine konsequente Befolgung der Artenschutzbestimmungen, zum Beispiel bei der Planung von Bauprojekten oder der Vermeidung von Störungen.
Mit dem weitgehenden Abschluss der Gebietsmeldungen für das Natura-2000-Netzwerk im Jahr 2006, d.h. erst 10 Jahre nach der Frist zur Meldung der Gebiete, liegt der Schwerpunkt der Umsetzung der Richtlinien auf der Ausweisung der gemeldeten Flächen zu Schutzgebieten. Damit verbunden ist die Entwicklung von Schutzzielen, die Erstellung von Managementplänen und Finanzierungsstrategien für alle Natura-2000-Flächen sowie die Umsetzung der Artenschutzregelungen. Für die praktische Anwendung und den Vollzug existieren zahlreiche Leitfäden, Hinweise und auch Fortbildungsmöglichkeiten für Behörden, Planer und Verbände. Die betroffene Wirtschaft und Planungsbehörden aller Verwaltungsebenen haben sich auf die neue Rechtslage und die Schutzgebietskulisse eingestellt.