Phthalat-Weichmacher

Phthalat-Weichmacher werden Kunststoffen beigemischt, um sie elastisch und biegsam zu machen. Sie kommen vor allem in Produkten aus Weich-PVC zum Einsatz. In PVC-Bodenbelägen, Vliestapeten, Kunstlederbezügen, Spielsachen und Kabelisolationen können sie in hohen Konzentrationen (10 bis zu 50 Prozent) enthalten sein.

Phthalat-Weichmacher sind Massenchemikalien. Jährlich werden allein in Westeuropa rund eine Million Tonnen Phthalate produziert. Das ist bedenklich, denn sie können der Gesundheit schaden. Sieben Weichmacher sind von der Europäischen Union als besonders gefährlich klassifiziert. Sie wirken giftig auf die Fortpflanzungsorgane, können die Hoden schädigen und die Spermienqualität verringern. Phthalat-Weichmacher gehören zu den hormonell wirksamen Chemikalien.

Weichmacher dünsten ständig aus

Weichmacher sind im PVC chemisch nicht fest gebunden. Sie gasen im Laufe der Zeit aus und gelangen dann in den menschlichen Körper oder die Umwelt. Im Gegensatz zu leichtflüchtigen Stoffen, wie zum Beispiel Lösungsmitteln, die innerhalb weniger Stunden bis Tage nach ihrer Verarbeitung verdunsten, dünsten Phthalat-Weichmacher zwar langsam, aber dauerhaft während der Nutzung aus.

Erst wenn ein PVC-Produkt porös geworden ist, kann man davon ausgehen, dass alle Weichmacher entwichen sind. Menschen nehmen diese Stoffe vor allem über die Nahrung auf. Lebensmittel können etwa über die Verpackung und während der Verarbeitung mit Weich-PVC in Berührung kommen. Vor allem in fetthaltigen Nahrungsmitteln (wie z.B. Weichkäse, Erdnüssen und Keksen) reichern sich die Weichmacher an.

In Kinderspielzeug verboten, aber nicht in Alltagsgegenständen

Grundsätzlich zur Herstellung von Spielzeug und Babyartikeln verboten sind derzeit drei Weichmacher (DEHP, DBP und BBP). Die Weichmacher DINP, DIDP und DNOP sind in Spielzeug und Babyartikel verboten, "die dazu bestimmt sind von Kindern unter drei Jahren in den Mund genommen zu werden". 

Insgesamt fünf Phthalat-Weichmacher (DEHP, DIBP, BBP, DBP und DIPP) sind in der Europäischen Union zulassungspflichtig. Das bedeutet, dass sie nur noch nach vorheriger Genehmigung in Produkten eingesetzt werden dürfen.

Aktuell werden die Phthalat-Weichmacher noch in zahlreichen Alltagsprodukten eingesetzt. Das zeigte auch eine BUND-Studie, die herausfand, dass Kindergärten in Deutschland hoch mit diesen Stoffen belastet sind. Während die Bundesregierung das Problem auf die lange Bank schiebt und auf Brüssel verweist, sind andere Mitgliedsländer aktiver: Dänemark wird vier Weichmacher in allen Produkten im Innenraum verbieten.

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Es ist nur schwer mög­lich, be­lastete Pro­dukte zu er­kennen. Anders als bei Körper­pflege­pro­dukten müssen Her­steller von Spiel­zeug, Möbeln oder Textilien die Chemi­kalien nicht kenn­zeichnen. Erst auf­wendige und teure Labor­tests decken die Ge­fahren auf. Bitte unter­stützen Sie uns mit einer Spende – ob 15, 40 oder 60 Euro – bei der Fi­nan­zierung un­serer Ar­beit. Damit können wir z.B. Pro­dukte testen, Info­blätter und Bro­schüren für alle pro­du­zieren und auf po­li­tischer Ebene für eine Stärkung un­serer Ver­braucher­rechte kämpfen. Für eine gift­freie Zu­kunft für uns alle!

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