"In dieser Form führt das Gesetz zu einer weitreichenden Haftungsübernahme zulasten des Staates und zugunsten der Energiekonzerne. Der Gesetzentwurf muss im Bundestag deutlich zugunsten der Steuerzahler nachgebessert werden. Es ist weder fair noch vernünftig, dass sich die AKW-Betreiber gegen Zahlung eines Risikoaufschlags aus der weiteren Haftung freikaufen. So wird das Verursacherprinzip ausgehebelt. 23,6 Milliarden Euro werden nicht annähernd reichen, um die Lagerung der Überreste des Atomzeitalters zu finanzieren. Jetzt wurden den Betreibern noch einmal 1,4 Milliarden erlassen, die sie weniger als von der Atom-Finanzkommission vorgeschlagen in den öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen müssen. Es besteht die Gefahr, dass es weitere Zugeständnisse gibt. Die Bundesregierung hat bereits signalisiert, dass sie den Atomkonzernen Anteile an deren Atommüll-Entsorgungsfirma GNS abkaufen will, um eine staatliche Zwischenlagergesellschaft aufzubauen. Auf die Steuerzahler kommen enorme finanzielle Risiken zu, und die Bundesregierung macht nicht einmal die Rücknahme der Klagen gegen den Staat zur Bedingung. Während das Kabinett den Gesetzentwurf berät, läuft vor einem internationalen Schiedsgericht eine Klage von Vattenfall gegen Deutschland auf fünf Milliarden Euro Schadensersatz."
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