Verlässliche Düngegesetzgebung: Verbändeappell an die Bundesländer

28. Oktober 2024 | Landwirtschaft

Gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft fordern der BUND und weitere Verbände die Bundesländer auf, im Vermittlungsausschuss den Weg für eine verlässliche und verursachergerechte Düngepolitik zu bereiten.

Gülledüngung. Foto: DieterMeyrl / iStock.com  (DieterMeyrl / iStock.com)

Derzeit stockt die Novellierung des Düngegesetzes, denn die Bundesländer blockieren. So fehlt weiterhin die Grundlage zur wirksamen Reduktion von Stickstoff- und Phosphorüberschüssen. Bäuerliche Anstrengungen gehen bislang mangels Monitoring ins Leere. Die gesetzlichen Grundlagen für den Schutz unserer Umwelt und besonders unseres Wassers fehlt. Damit wird nicht nur riskiert, dass das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung wieder aufgenommen wird, sondern es bedeutet auch, dass weiterhin kein gesetzlicher Rahmen für den besseren Schutz unserer Umwelt, vor allem unseres Wassers, in Deutschland verankert ist.

Das sind die gemeinsamen Forderungen: 

  • Gesetzgebungsprozess im Vermittlungsausschuss zeitnah fortsetzen und eine verursachergerechte Grundlage zur Reduktion der in der Landwirtschaft entstehenden Stickstoff- und Phosphorüberschüsse schaffen.
  • Die der EU-Kommission versprochene Monitoringverordnung zügig auf den Weg bringen, um kein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren und sich an die Europäischen Gewässer- und Umweltschutzziele zu halten.
  • Gesellschaftliche Preissteigerung für Trinkwasser durch wirksame düngepolitische Maßnahmen vermeiden
  • Ein verlässliches, verursachergerechtes und bürokratiearmes Düngerecht auf den Weg bringen
  • Eine bundesweit einheitliche Stoffstrom-/Nährstoffbilanzierung umzusetzen, die an den in Vorschlag II erarbeiteten Bewertungskriterien des Evaluierungsberichts der Stoffstrombilanzierung (Drucksache 20411) orientiert ist.

Eine Anpassung der Gesetzgebung braucht es, damit Stickstoff- und Phosphorüberschüsse in Zukunft wirksamer reduziert werden. Denn der kürzlich erschienene Nitratbericht zeigt auf, dass weiterhin 25,6 % der Messstellen des EU-Nitratmessnetzes in Deutschland den von der EU vorgeschriebenen Höchstwert von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser überschreiten. Darüber hinaus werden alle Meeresgewässer der Ostsee und 87% der deutschen Nordseegewässer aufgrund hoher Phosphorüberschüsse als eutrophiert eingestuft. Gegen Deutschland lief schon 2013-2023 ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, weil es seit über 20 Jahren nicht gelingt, europaweit bindende Stickstoff- und Phosphorreduktionsverpflichtungen aus Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten. Bei weiterer Nichtumsetzung des Wirkungsmonitorings, entsprechend Artikel 5 der Nitrat-Richtlinie von 1991, riskiert Deutschland die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens.

Mehrkosten für Gesellschaft

Neben den immensen Kosten eines neuen Vertragsverletzungsverfahrens führt eine weiter hohe Nitratbelastung auch zu Mehrkosten für die Gesellschaft und jede*n Einzelne*n: Ein im Auftrag des BDEW erstelltes Gutachten zu den Kosten einer Nitratentfernung zeigt, wie die Nitratbelastung des Grundwassers unsere Trinkwasseraufbereitung verteuern kann. Das Gutachten macht deutlich, dass es zu erheblichen Mehrkosten für die Verbrauchenden kommen kann, wenn sich die Düngepolitik und -praxis nicht ändert. Trinkwasser könnte in einigen nitratbelasteten Regionen um bis zu 62 Prozent teurer werden. Bei den betrachteten Wasserversorgern würde die durchschnittliche Jahresrechnung eines 3-Personen-Haushalts (6-Familienhaus) von aktuell 217 Euro auf 352 Euro steigen. 

Landwirt*innen warten auf Gesetzanpassung

Auch die Bäuer*innen warten auf die Anpassungen im Gesetz, denn bislang werden nicht die betriebsindividuellen Nährstoffe betrachtet, sondern lediglich die Gebietsansässigkeit eines Betriebes. Bei weiteren Verzögerungen im Vermittlungsausschuss oder der Streichung der Stoffstrombilanzierung bleibt die fehlende individuelle Verursachergerechtigkeit für die gut wirtschaftenden Betriebe erhalten. Gleichzeitig gelingt es mit der bisherigen Ausgestaltung weiterhin nicht, europäisches Gewässer- und Umweltrecht hinreichend umzusetzen, und die Stickstoff- und Phosphorüberschüsse auf ein umweltverträgliches Maß zu reduzieren.

Forderungen der Verbände

Deshalb fordern die unterzeichnenden Verbände eine dringende Einigung auf einen zukünftigen Rechtsrahmen, und machen sich gleichzeitig dafür stark, dass weitere Faktoren neben dem Düngeverhalten berücksichtigt werden. Regionen, in denen in hoher Konzentration viele Tiere gehalten werden, sind besonders von hohen Nährstoffüberschüssen betroffen. Ein wichtiger Hebel ist deshalb eine an die Betriebsfläche gebundene Tierhaltung. Für einen solchen notwendigen Umbau der Tierhaltung müssen Bäuerinnen und Bauern gezielt und langfristig unterstützt werden. Das tagtäglich weiter voranschreitende Höfesterben von insbesondere kleineren Betrieben darf nicht weiter verstärkt werden.  Für eine strukturell klima-, umwelt-, und gewässerschutzschonendere Landwirtschaft muss über die Dünge-, und Tierhaltungspolitik hinausgedacht und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) als wichtiges Steuerungsinstrument genutzt werden. Statt den weitestgehend pauschalen Direktzahlungen braucht es eine vollständige Qualifizierung der Zahlungen für die Honorierung konkreter Leistungen, die zum Schutz der wichtigen Ressourcen Wasser, Boden und Luft beitragen.

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