Dass der fünfte angekündigte Staatsvertrag – zur Finanzierung des Rundfunks – nicht zur Anhörung gestellt wird, deutet darauf hin, dass es keine Einigung der Landesregierungen über die künftige Beitragshöhe gibt – was klar gegen den verfassungsrechtlichen Auftrag verstößt, für eine auskömmliche Finanzierung der öffentlichrechtlichen Programme zu sorgen.
Zu diesem Sachverhalt hat ein breites Bündnis Stellung bezogen. Neben dem BUND fordern u.a. DGB, DRK, ver.di und NABU wichtige Weichenstellungen für ein zeitgemäßes Angebot im öffentlichen Rundfunk.
Zur Stellungnahme