Tiefgreifende Rundfunkreform geplant – Gemeinwohl in den Vordergrund

11. Oktober 2024

Die Ministerpräsident*innen der Länder haben am 27. September 2024 einen neuen Reformvorschlag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Diskussion gestellt. Von den angekündigten fünf Staatsvertrags-Entwürfen wurden vier veröffentlicht. Damit sollen die bisher tiefgreifendsten Umstrukturierungen für ARD, ZDF und Deutschlandradio auf den Weg gebracht werden.

Dass der fünfte angekündigte Staatsvertrag – zur Finanzierung des Rundfunks – nicht zur Anhörung gestellt wird, deutet darauf hin, dass es keine Einigung der Landesregierungen über die künftige Beitragshöhe gibt – was klar gegen den verfassungsrechtlichen Auftrag verstößt, für eine auskömmliche Finanzierung der öffentlichrechtlichen Programme zu sorgen.

Zu diesem Sachverhalt hat ein breites Bündnis Stellung bezogen. Neben dem BUND fordern u.a. DGB, DRK, ver.di und NABU wichtige Weichenstellungen für ein zeitgemäßes Angebot im öffentlichen Rundfunk.

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