Wenig konstruktiv verlief am Mittwoch die endlose Debatte über Erhaltungsstatus, zukünftige Bejagung und Abgrenzung der hiesigen Wölfe zu anderen Wolfspopulationen. Besonders die Bestandsschätzungen diverser Akteure von bis zu 1.000 Wölfen in Deutschland sind nicht seriös. Nach internationalen Kriterien dürfen nur erwachsene, fortpflanzungsfähige Tiere für die Bewertung der Populationsgröße herangezogen werden. Das sind bei 60 Rudeln, 13 Paaren und drei Einzeltieren nur um die 150 erwachsene Tiere in Deutschland.
"Einfach die Rudelzahl mit der maximal möglichen Anzahl an Welpen und Jährlingen zu multiplizieren, führt auf den Holzweg. Zu groß sind die Welpensterblichkeit und die Schwankungen bei der Wurfgrößen – das ist ja auch der Grund, warum für offizielle Bestandsschätzungen nur erwachsene Tiere zählen", erklärt BUND-Wildtierexpertin Friederike Scholz.
Tatsächlich ist der Wolfsbestand in Deutschland also noch weit von einem günstigen Erhaltungszustand entfernt. Das Erreichen dieses Zustands ist ein wichtiges Kriterium für den Schutzstatus des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU – und genau dieser Schutzstatus wird zunehmend in Frage gestellt. Fakten- und wissenschaftsbasierte Einschätzungen geraten dabei zunehmend in den Hintergrund.
Der Wolf gehört nicht ins Jagdgesetz
Deutlich betont wurde in der Anhörung dagegen die Tatsache, dass nicht der Wolf für den Niedergang der Schafhaltung verantwortlich ist, sondern die seit Jahren schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Schafhalter*innen. Der BUND unterstützt ausdrücklich die Forderung der Schäfer*innen nach einer Weidetierprämie und nach vollständiger und unbürokratischer Förderung von Herdenschutzmaßnahmen. Die Nutztierhalter*innen müssen hier jede mögliche Unterstützung bekommen.
Die vieldiskutierte Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz lehnt der BUND dagegen ab. Dies löst keine Probleme, sondern schafft nur neues Zuständigkeitsgerangel. Die behördlichen Wolfsbeauftragten verlören jegliche Handlungsfähigkeit, da sie bei jedem Schritt die Erlaubnis der jeweiligen Revierpächter*innen einholen müssten. Den Nutztierhalter*innen wiederum bringt eine Überführung des Wolfes ins Bundesjagdgesetz auch nichts, genauso wenig wie eine generelle Bejagung: Denn wo ein Wolf geschossen wird, wandert ein anderer zu. Die Gefahr für ungeschützte Herden bleibt bestehen.
Am Herdenschutz geht also kein Weg vorbei. Übrigens ist es auch jetzt schon rechtlich möglich, dass mehrfach auffällig gewordene Wölfe durch die Behörden getötet werden. Dies ist mancherorts bereits geschehen. Dafür bedarf es jedenfalls keiner Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz.