"Minister Schmidt darf bei der Entscheidung über drei bienengefährliche Pestizide in der EU nicht wieder der Quertreiber sein, so wie kürzlich bei Glyphosat. Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium muss sich hinter den Vorschlag der EU-Kommission stellen, das Teilverbot für die strittigen Neonikotinoide auszuweiten. Es darf nicht auf eine Vertagung der Entscheidung drängen, weil angeblich Erkenntnisse fehlen. Zahlreiche Studien beweisen zweifelsfrei die verheerende Wirkung von Neonikotinoiden auf bestäubende Insekten und ganze Ökosysteme."
"Der Kommissionsvorschlag ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um Insekten wie Bienen und Wildbienen besser zu schützen. Ein Verbot für drei Neonikotinoid-Anwendungen im Freiland, wie es die EU-Kommission nun endlich vorschlägt, ist längst überfällig. Der Einsatz bienengefährlicher Pestizide müsste darüber hinaus auch im Gewächshaus verboten sein, denn Gewächshäuser sind keine geschlossenen Systeme. Über Böden und Gewässer gelangen die Pestizide in unsere Umwelt. Auch EU-weite Verbote vieler weiterer ebenfalls bienengefährlicher Neonikotinoide, die noch tonnenweise in der Umwelt landen, stehen weiterhin aus. Daher muss die EU-Kommission zeitnah ein Komplettverbot aller Neonikotinoide ohne Schlupflöcher auf den Weg bringen."
- Pressekontakt: Corinna Hölzel, BUND-Pestizidexpertin, Mobil: 01 75/4 48 76 91, corinna.hoelzel(at)bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressesprecherin, Tel. (030) 2 75 86-464, presse(at)bund.net