Hohe Wahlergebnisse für AfD auch Gefahr für Umwelt- und Naturschutz

04. September 2024 | BUND

Die Ergebnisse der Landtagswahlen sind eine Zäsur: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik gewinnt mit der AfD eine vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei eine Landtagswahl. Das ist für uns als engagierte Zivilgesellschaft und damit auch für den Umwelt- und Naturschutz eine Gefahr.

BUND-Mitglieder halten eine Fahne mit dem Aufdruck "Demokratie stärken". Der BUND geht für eine starke Demokratie auf die Straße, wie hier im Juni 2024 mit dem Bündnis "Rechtsextremismus stoppen – Demokratie verteidigen."  (Bild: Jörg Farys/BUND)

Die AfD stellt Menschenrechte offen in Frage und diskutiert massenhafte Deportationen – soweit, so schlecht. Aber warum äußern wir uns als Umwelt- und Naturschutzverband dazu? Ist das nicht Sache der politischen Parteien? Wir als BUND sind parteipolitisch neutral. Doch wenn Menschenrechte und demokratische Grundrechte ebenso in Frage gestellt werden wie der von Menschen gemachte Klimawandel, betrifft das auch über unser demokratisches Wertefundament hinaus ganz direkt unsere Arbeit im BUND.

Starke Demokratie ist Voraussetzung für unsere Arbeit 

In unserem Engagement für eine gesunde, intakte Umwelt sind wir auf eine funktionierende Demokratie, freie Meinungsäußerung und eine unabhängige freie Presse angewiesen. Nur in einer Demokratie können wir Stellungnahmen zu Gesetzen abgegeben, für mehr Klimaschutz demonstrieren oder unsere Themen in den Medien platzieren. Der Austausch in unserem Netzwerk Friends of the Earth International, in dem viele unser Kolleg*innen ihrer Arbeit unter Einsatz ihres Lebens nachgehen, zeigt uns dieses Privileg jedes Mal aufs Neue. Nur in einer starken und wehrhaften Demokratie können sich BUND-Mitglieder vor Ort engagieren, beispielsweise für die Rettung der Wildkatze, in Repair-Cafés, für strukturreiche Laub- und Mischwälder oder für eine andere Verkehrspolitik. 

In unserer Satzung haben wir festgehalten: „Rassistische, fremdenfeindliche und menschrechtswidrige Auffassungen sind mit dem Grundsatz des Vereins unvereinbar.“ (siehe § 2 Abs. 4 der BUND-Satzung). Dazu stehen wir und dafür setzen wir uns ein.

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