Atommülllager: Umweltministerium muss personelle Zweifel schnellstmöglich ausräumen

17. Juli 2020 | Atomkraft, BUND

Glaubwürdigkeit ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Atommülllagersuche. So ist es aus Sicht des BUND wichtig, etwaige personelle Verflechtungen aufzuklären und Zweifel auszuräumen.

Anti-Atomkraft-Symbol; Foto: © lassedesign - Fotolia.com  (lassedesign / fotolia.com)

Das langjährige Mitglied der Geschäftsführung des Öko-Instituts, Michel Sailer, hat im August 2019 einen gut dotierten Beratervertrag bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angenommen. Zuvor arbeitete der renommierte Chemiker noch maßgeblich an der Ausar­beitung der Verordnung für die Sicherheitsan­forderungen mit, die ein potentielles tiefengeologisches Lager für hochradioaktive Abfälle erfüllen muss.

Aus Sicht des BUND ist dies problematisch, denn die u.a. von Michel Sailer erarbeiteten Sicherheitsanforderungen dienen der weiteren Arbeit der BGE. Es stellt sich die Frage: Hatte Michael Sailer schon währen der Ausarbeitung der Anforderungen bereits seine zukünftige Beratertätigkeit im Blick? Um etwaige Zweifel auszuräumen, bat der BUND die übergeordnete Behörde, das Bundesumweltministerium, um Prüfung des Falls. Schließlich ist Glaubwürdigkeit eines der wichtigsten Kriterien in dem Verfahren.

Transparenz und eine solide wissenschaftliche Grundlage, sowie eine umfangreiche Öffentlich­keits­beteiligung sind als Kernkriterien in Artikel 1 des Standortauswahlgesetzes festgehalten. Doch anstatt eine Prüfung durchzuführen, verwies das BMU lediglich darauf, dass Michael Sailer seinen Posten als Leiter der Entsorgungskommission aufgegeben habe und damit eine klare Trennung bestehe. Eine rückblickende Überprüfung fand nicht statt. Der BUND hält das für einen Fehler, der unbedingt korrigiert werden muss.

Im September diesen Jahres wird die Standortsuche erstmals wirklich konkret, da die BGE dann den "Zwischenbericht Teilgebiete" veröffentlich, in dem erstmals potentielle Standorte benannt werden. Gleichzeit folgt am 17./18. Oktober die erste Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der "Fachkonferenz Teilgebiete", an der alle Bundesbürger*innen teilnehmen können.

Anstatt durch Ungereimtheiten die Standortsuche unnötig frühzeitig zu belasten, fordert der BUND das Bundesumweltministerium auf, besagte Zweifel bis dahin eingehend zu prüfen und auszuräumen.

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