Pilz im Schnee. Foto: igreen / Jonathan Fieber

Spenden an den BUND steuerlich absetzen

Mit Ihrer BUND-Mitgliedschaft oder Ihrer Spende schützen Sie Klima, Artenvielfalt, Wälder und Gewässer. Denn Sie unterstützen die Arbeit des BUND und unsere Projekte. Gleichzeitig profitieren Sie, da Sie Mitgliedsbeiträge und Spenden an den BUND steuerlich absetzen können.

Warum können Spenden an den BUND steuerlich abgesetzt werden?

Wer spendet, übernimmt Verantwortung und fördert gemeinnützige Arbeit. Der Steuervorteil ist ein zusätzlicher Anreiz und soll Ihnen zeigen, dass Ihr Engagement auch finanziell anerkannt wird. 

Als gemeinnütziger Verein ist der BUND nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge und Spenden auszustellen. Daraus ergibt sich, dass Sie Ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden an den BUND steuerlich geltend machen können, wodurch sich Ihre persönliche Steuerlast verringern kann.

Wie kann ich meine Spenden an den BUND steuerlich absetzen?

Sie können Ihre Spenden und Mitgliedsbeiträge an den BUND steuerlich geltend machen, indem Sie sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angeben (§ 10b EStG). In Deutschland können Spenden bis zu 20 Prozent Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte berücksichtigt werden.

Welche Nachweise benötige ich für das Finanzamt?

Für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 300 Euro reicht in der Regel der Kontoauszug als Nachweis. Für Ihre Spenden an den BUND erhalten Sie automatisch zu Beginn des folgenden Kalenderjahres eine Bescheinigung. Diese Bestätigung gilt als offizieller Nachweis für Ihr Finanzamt.

Bis wann muss ich spenden, damit die Spende noch für 2025 gilt?

Damit Ihre Spende für 2025 berücksichtigt werden kann, sollte sie rechtzeitig bei uns eingehen:

Für Spenden über unser Online-Formular:

  • Online-Spenden per PayPal oder Kreditkarte sind bis einschließlich 31. Dezember 2025 möglich.
  • SEPA-Lastschrift sollten hingegen bereits bis 23. Dezember 2025, 9 Uhr, erfolgen.  

Für Spenden außerhalb unseres Online-Formulars:

  • Überweisungen am Automaten, Schalter oder online direkt bei Ihrer Bank sollten Sie bis spätestens 29. Dezember 2025, 12 Uhr, tätigen.

Ihre Zuwendungsbestätigung erhalten Sie automatisch per Post bis Ende Februar 2026. 

So schützt Ihre Spende Natur und Umwelt

Schenken Sie mit Ihrer Spende Schutz, Lebensraum, Gesundheit und Zukunft. Beispiele, wie Ihre Spende hilft:

  • Mit 30 Euro tragen Sie dazu bei, die Politik stärker für Natur- und Artenschutz sowie den Klimaschutz in die Verantwortung zu nehmen – notfalls vor Gericht.
  • Mit 50 Euro unterstützen Sie Naturschutzprojekte wie das Anlegen von Wildkatzen-Korridoren und Streuobstwiesen sowie den Schutz von Wäldern und Gewässern.
  • Mit 100 Euro ermöglichen Sie dem BUND, Flächen zu kaufen und in Naturparadiese für bedrohte Arten zu verwandeln, wie z. B. am Grünen Band.

Kontakt und Hinweise

Wenn Sie Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Spende oder Ihres Mitgliedsbeitrags haben, wenden Sie sich gerne an unseren Spender- und Mitgliederservice – entweder per Mail (service(at)bund.net) oder rufen Sie uns an: (030) 27 58 6 - 111

Hinweis: Die steuerliche Wirkung hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Dieser Text gibt keine steuerliche Beratung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Häufige Fragen und Antworten

Alle Beiträge auf- oder zuklappen
Wieso habe ich mehrere Zuwendungsbescheinigungen erhalten?

Wenn Sie an mehrere BUND-Einheiten (z. B. Bundesverband, Landesverband, Stiftung) gespendet haben, erhalten Sie getrennte Bescheinigungen, da diese juristisch eigenständig agieren.

Ich habe keine Bescheinigung erhalten, was mache ich nun?

Wenden Sie sich bitte an den Mitglieds- oder Spenderservice des BUND unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse – wir prüfen Ihren Fall.

Wer kontrolliert die Finanzen des BUND?

Der BUND lässt sich jährlich freiwillig von unabhängigen Wirtschaftsprüfer*innen prüfen und wird zudem durch das zuständige Finanzamt geprüft. Der Haushalt wird von der Delegiertenversammlung verabschiedet und durch Kassenprüfer*innen kontrolliert.

Logo "Initiative Transparente Zivilgesellschaft"

Der BUND unterstützt die Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Deshalb sagen wir Ihnen ganz konkret, was wir tun, woher unsere Mittel stammen und wie wir sie verwenden.

Sichere Daten beim BUND!

Für den BUND hat der Schutz personenbezogener Daten oberste Priorität. Wir möchten, dass Sie wissen, welche Daten wir speichern und wie wir sie verwenden.

Datenschutz beim BUND

BUND-Bestellkorb