Die BUNDstiftung: Satzung, Stiftungsrat, -vorstand und Geschäftsführung
Stiftungssatzung
Die Stiftung dient der Förderung von Umwelt- und Naturschutz. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Sicherung von Flächen für den Naturschutz und die Förderung steuerbegünstigter inländischer oder vergleichbarer ausländischer Körperschaften, die dem Umwelt- und Naturschutz dienen.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat vereint sieben Funktionsträger*innen verschiedener BUND-Gremien und -Organisationen. Der Stiftungsrat steuert und kontrolliert die satzungsgemäße Arbeit der Stiftung und bringt sich auf operativer Ebene mit Vorschlägen und Kritik ein. Er tagt ein bis drei Mal pro Jahr.
Dem Stiftungsrat gehören an:
- Jens Klocksin, für den Bundesvorstand
- Susanne Gerstner, für den Bundesvorstand
- Myriam Rapior, für den Bundesvorstand
- Alina Reize, für die BUNDjugend
- Burkhard Vogel, für den Verbandsrat
- Jörg Nitsch, für den Wissenschaftlichen Beirat
- Max Walleitner, für den BUND Naturschutz in Bayern
Stiftungsvorstand
Der Vorstand vertritt die BUNDstiftung nach außen. Er besteht aktuell aus drei Personen. Gemeinsam mit dem Stiftungsrat wird die Mittelvergabe der BUNDstiftung beschlossen.
- Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND
- Eva Nolte, Bundesgeschäftsführerin, Kaufmännischer Geschäftsbereich
- Dieter Leupold, Projektleiter am Grünen Band
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung ist für das operative Geschäft der Stiftung zuständig und vertritt die Stiftung in Vertretung des Vorstands nach außen.
- David Greve, Geschäftsführer