Inhalt
Der Standpunkt 23 zeigt die Grenzen der vorherrschenden risikobasierten Regulierung von Chemikalien auf. Anhand von Beispielen wird gezeigt, wann eine Regulierung anhand von Gefährlichkeitsmerkmalen im Sinne des Vorsorgeprinzips unerlässlich ist. Die Fallbeispiele beschäftigen sich mit den persistenten Ewigkeitschemikalien PFAS, den hormonellen Schadstoffen Bisphenole und Mikroplastik. Es wird verdeutlicht, warum es eine klare Ausrichtung der Chemikalienpolitik am Vorsorgeprinzip braucht.