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Die Bundesregierung muss auch beim Ausbau der Offshore-Windenergie das Ziel verfolgen, das europäische Naturschutzrecht der FFH- und Vogelschutzrichtlinien sowie das Erreichen eines "guten Umweltzustands" von Nord- und Ostsee gemäß den Vorgaben der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) wirksam umzusetzen.
Hinzu kommt, dass die Nord- und Ostsee, wie alle Meere auch, für den Klimaschutz von unschätzbarem Wert sind, da sie CO2 aufnehmen und teilweise dauerhaft binden können. Wirksamer Meeresnaturschutz ist also aktiver Klimaschutz.
Dieses Hintergrundpapier macht deutlich, warum der BUND das Potenzial eines naturverträglichen Ausbaus der Windenergie auf See als geringer einschätzt und einen Ausbau von 15 Gigawatt bis 2030 für sinnvoll und realistisch hält.