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Momentan erheben 13 der 16 Bundesländer eine Abgabe für das Entnehmen, Zutagefördern, Ableiten von Wasser oder ähnliche Verwendungen. Dementsprechend kommen diese Länder der in der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Kostendeckungserfordernis zumindest grundsätzlich nach.
Die Bundesrepublik Deutschland bleibt mit ihren Bemühungen, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie fristgerecht zu erreichen, jedoch weit zurück. Um Verbesserungen der Gewässerqualität deutschlandweit zu beschleunigen, sollten zudem die erzielten Entgelte abzüglich des Verwaltungsaufwands zweckgebunden für ökologische Maßnahmen wie Gewässersanierungen und Grundwasserreinigungen genutzt werden.
Dementsprechend sollten auch alle Bundesländer Regelungen für die Erhebung von Wasserentnahmeentgelt einführen. Zudem ist anzustreben, dass eine Annäherung der teilweise sehr unterschiedlichen Höhe der Abgabesätze erfolgt.