Der Einwegkunststofffonds

07. Oktober 2025 | Chemie, Ressourcen & Technik, Nachhaltigkeit, Umweltgifte

Inhalt

Täglich entsorgen wir benutzte Einwegkunststoffprodukte im gelben Sack oder in der gelben Tonne. Doch damit ist das Einwegplastikprodukt noch lange nicht „entsorgt“. Die weiteren abfallwirtschaftlichen Aufgaben zur Sammlung, Verwertung und Entsorgung der Einwegkunststoffprodukte liegen bei den Kommunen, um nicht zuletzt den öffentlichen Raum für alle von Einwegplastik zu befreien. 

Eine Lösung ist der Einwegkunststofffonds (EWKFonds). Er ist ein bundesweiter Finanzierungsmechanismus, der seit 2024 in Deutschland gilt.
Er wurde im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) eingeführt, um das Verursacherprinzip bei der Beseitigung von Plastikmüll umzusetzen.

Wer bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff in Verkehr bringt, muss sich beim Umweltbundesamt (UBA) registrieren und jährlich Mengenmeldungen über die digitale Plattform DIVID abgeben. Das UBA verwaltet den Fonds und verteilt die eingezahlten Mittel an Kommunen, die damit Reinigung, Abfallsammlung und Öffentlichkeitsarbeit finanzieren können. 

Wie das für Ihre Gemeinde funktioniert, beschreiben wir in diesem Infopapier!

Gut zu wissen: Das System beruht auf einer EU-Vorgabe aus der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, Hersteller an den Umweltkosten ihrer Produkte zu beteiligen. Deutschland hat dies mit dem EWKFonds-Gesetz national umgesetzt.

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