„Es ist gut, dass der Bundesrat heute einige CDU-geführte Bundesländer in ihrem Versuch ausgebremst hat, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz abzuschaffen. Denn anstatt die Kennzeichnung abzuschaffen, wie es der Antrag forderte, braucht es vielmehr eine konsequente Ausweitung – auf die Außer-Haus-Verpflegung, weitere Tierarten und den gesamten Lebenszyklus der Tiere. Die Bundesländer dürfen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen und sollten die Umsetzung der Kennzeichnung durch bundeseinheitliche Auslegung des Gesetzes unterstützen. Ein Gesetz, das erst seit kurzem in Kraft ist, direkt wieder abzuschaffen, ist das Gegenteil von Planungssicherheit für die Betriebe und behindert den darauf aufbauenden, notwendigen Umbau der Tierhaltung in Deutschland. Das sollte die CDU jetzt verstanden haben.“
Hintergrund:
Der Bundesrat hat heute über einen Entschließungsantrag abgestimmt (Drs.278/1/25), in dem er die Bundesregierung auffordert, das erst in der letzten Legislatur eingeführte staatliche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wieder abzuschaffen. Dieser Antrag wurde jedoch nicht angenommen. Er wurde so abgeändert, dass die Länderkammer nun zwar eine umfassende Novelle, nicht aber eine Abschaffung des wichtigen Transparenzgesetzes fordert.
Das BMLEH muss das Gesetz nun schnellstmöglich weiter ausbauen. Wichtiger kommender Schritt ist die Integration der Gastronomie in das Gesetz, damit ein weiteres großes Marktsegment für tierische Produkte transparent gekennzeichnet ist. Auch müssen alle Tierarten und der gesamte Lebenszyklus abgebildet werden, um Verbraucher*innen eine echte Wahlmöglichkeit zu geben und Betrieben, die ihre Tiere nachweislich besser halten als gesetzlich vorgeschrieben, eine höhere Wertschöpfung zu ermöglichen.
Mehr Informationen:
Kontakt:
- Patrick Müller, BUND-Experte für Agrarpolitik, Tel.: +49 30 27586-473, patrick.mueller(at)bund.net
- BUND-Pressestelle: Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak
Tel.: +49 30 27586-497 | -531 | -109 |-425
presse(at)bund.net