Kommentar: Ein Jahr fortgesetztes Kükentöten – Zweinutzungshuhn als Alternative

12. Juni 2020

Am 13. Juni 2020 jährt sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2019, das die Tötung männlicher Küken weiterhin zulässt. Das Gericht hatte zwar das Töten der Küken nicht verboten, aber betont, dass diese Praxis weder mit dem Tierschutzgesetz noch mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar sei. Dass allein in Deutschland jährlich etwa 45 Millionen männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen getötet werden, EU-weit sogar über 280 Millionen, kritisiert der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt:

Olaf Bandt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt  (Foto: Simone Neumann)

"Es ist grundfalsch, dass das Töten von männlichen Küken weiterhin erlaubt ist. Eine Entscheidung im Sinne einer verantwortungsvollen Tierhaltung hat das Bundesverwaltungsgericht vergangenes Jahr verpasst. Politische Entscheidungen hin zu mehr Tierwohl wurden erneut auf die lange Bank geschoben. Seit dem Urteil ist nichts passiert. Auf eine tierschutzkonforme und marktreife Alternative, die uns die Geflügellobby versprochen hat, warten wir noch immer. 

Das Leiden und Sterben von Millionen Küken ist weiterhin Realität und muss ein Ende finden. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner muss das Kükentöten ausnahmslos verbieten und Betriebe fördern, die auf Alternativen umsteigen möchten. Die analytische Geschlechtstrennung bereits im Ei ist für uns nur eine Zwischenlösung. Immerhin geht damit immer noch eine enorme Verschwendung von Ressourcen einher. Auch die Mast von Bruderhähnen kann nur für einen Übergangszeitraum sinnvoll sein. 

Es gibt eine viel nachhaltigere Lösung für das sinnlose und unnötige Kükentöten: Statt auf Eier spezialisierte Züchtungen sollten in den Ställen Zweinutzungsrassen stehen, also Hühner, die sowohl zur Eier- als auch zu Fleischerzeugung gehalten werden können. Die Haltung von Zweinutzungsrassen würde nicht nur das sinnlose Kükentöten beenden. Auch sind diese Hühner generell robuster, gesünder und benötigen weniger Medikamente. Das spart den Einsatz von Antibiotika und nützt wiederum der menschlichen Gesundheit."

Mehr Informationen

  • Hintergrund: Hühner werden aus wirtschaftlichen Gründen ausschließlich für das Legen von Eiern oder die Produktion von Fleisch gezüchtet. Diese Spezialisierung hat zur Folge, dass bei den Legehennen-Rassen nur die weiblichen Tiere zum Eierlegen weiterleben dürfen. Männliche Küken setzen nicht genug Fleisch für die Mast an und werden daher nach dem Schlüpfen aus rein wirtschaftlichen Gründen getötet.
  • zum Küken-Töten und Zweinutzungshuhn
  • Kontakt: Christian Rehmer, Leiter Agrarpolitik des BUND, Tel.: 01 74 / 3 93 21 00, christian.rehmer(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle (Sigrid Wolff / Daniel Jahn / Judith Freund / Heye Jensen), Tel.: (030) 2 75 86-425/-531/-497/-464, presse(at)bund.net

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