Verena Graichen, Bundesgeschäftsführerin Politik BUND
(Bild: BUND/photografic Berlin)
„Das Infrastrukturgesetz verdient den Zusatz ‘Zukunft‘ im Namen nicht. Durch die Einordnung in ein überragendes öffentliches Interesse will die Bundesregierung Neubauprojekte bei Autobahnen, vierspurigen Bundesstraßen und Rastanlagen an Straßen von grundlegenden Umweltstandards ausnehmen. Dafür sollen unter anderem Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten der Menschen vor Ort eingeschränkt werden.
In Zeiten der Klimakrise und des Artensterbens führt das Gesetz nicht in die Zukunft, sondern in die Vergangenheit. Belange des Natur- und Klimaschutzes werden umfänglich und systematisch geschwächt. Alte Bäume zu fällen oder Moore zu zerstören, bevor die rechtlichen Grundlagen für ein Vorhaben abschließend geklärt sind und die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung hatte, sind eindeutig der falsche Weg.
Wenn dieses Gesetz kommt, wird es für Umweltverbände wie den BUND immer schwieriger im Namen aller, unsere natürlichen Lebensräume vor Zerstörung zu schützen.“
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- Naturschutz: Christian Hönig, Abteilungsleiter Biodiversität beim BUND, Tel.: +49 30 27586-340, Mobil +49 179 7327222, christian.hoenig(at)bund.net
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