Verena Graichen, Bundesgeschäftsführerin Politik BUND
(Bild: BUND/photografic Berlin)
„Die zahlreichen Eingaben und die negativen Einordnungen der Bundesländer zum Vorschlag für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz zeigen, dass der Entwurf der Bundesregierung fehlerbehaftet und so nicht einigungsfähig ist. Die Kritik der Länder ist berechtigt und muss zu einer deutlichen Überarbeitung des Gesetzentwurfs führen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Angriff auf Regelungen zum Schutz unserer Natur und der Lebensqualität vor Ort. Nahezu alle Projekte der Verkehrsinfrastruktur sollen ins ‘überragende öffentliche Interesse‘ gesetzt werden. Wird aber alles zur Priorität erklärt, wird nichts priorisiert.
Gleichzeitig sollen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung und Maßnahmen zum Naturschutz massiv zurückgefahren werden. Das Gesetzt verringert so die Akzeptanz von Projekten und wird den Widerstand vor Ort erhöhen. Wenn der Blick auf Alternativen in den Raumordnungsverfahren künftig eine noch kleinere Rolle spielen soll, werden Planungen dadurch vor allem eins: schlechter.
Planungen sind dann gut, wenn sich die Planerinnen und Planer an alle rechtlichen Vorgaben halten. Zukünftig könnte ohne abgeschlossene Planungen schon mal ‘losgebaut‘ werden, Bäume gefällt und Moore trocken gelegt werden. Wenn dann festgestellt wird, dass mit falschen Annahmen gearbeitet wurde und Änderungen vorgenommen werden müssen, ist die Natur oft wohl schon unwiederbringlich zerstört.
Das Anliegen, Planungen zu beschleunigen, ist mit diesem Gesetz nicht zu erreichen. Nicht Klagen und Naturschutz sind das Problem, sondern die Versäumnisse in der Verkehrsplanung. Schon lange sollte gelten: Erhalt first.“
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