Glyphosat-Wiederzulassung weiter offen. EU-Kommission darf sich nicht zum Erfüllungsgehilfen von Monsanto machen

19. Mai 2016 | Umweltgifte

Berlin/Brüssel: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat kritisiert, dass die EU-Kom­mis­sion bei der heutigen Sitzung des EU-Aus­schusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel keine Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über die Wiederzulassung des umstrittenen Totalherbizids Glyphosat erwirkt hat. "Die EU-Kommission war zu feige, den Tatsachen ins Auge zu blicken. Zum zweiten Mal hat es die Kommission nicht gewagt, die Mitgliedstaaten abstimmen zu lassen, denn sie hätte keine qualifizierte Mehrheit für die Wiederzulassung von Glyphosat zustande gebracht", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

"Die EU-Kommission muss die Hängepartie umgehend beenden und Glyphosat die Wiederzulassung verweigern. Das gebietet das Vorsorgeprinzip zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern. Die Kommission muss die Bedenken in vielen Mitgliedstaaten ernst nehmen und darf sich nicht zum Erfüllungsgehilfen von Monsanto machen", so der BUND-Vorsitzende.

Vertreter von Monsanto in Deutschland hatten kürzlich angekündigt, ihr Unternehmen werde – unabhängig vom Ausgang der Entscheidung auf EU-Ebene – keine rechtlichen Schritte in Betracht ziehen. "Es gibt keinen Grund, sich einschüchtern zu lassen", sagte Weiger. "Die Kommission darf nicht versuchen, EU-Staaten, die sich einer Zulassung verweigern, mit fragwürdigen Versprechen auf die Seite der Ja-Sager zu ziehen. Entscheidend ist, dass die SPD konsequent bei ihrem Nein zu Glyphosat bleibt. Das deutsche Votum muss ein Nein oder mindestens die Enthaltung bei der Abstimmung sein", so der BUND-Vorsitzende.

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