EU-Kommission will Glyphosat weiter zulassen. Wirtschaftsinteressen dürfen Vorsorgeprinzip nicht aushebeln

01. Juni 2016 | Umweltgifte

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat vehement kritisiert, dass die EU-Kommission eine Verlängerung der Zulassung für das als "wahrscheinlich krebserregend" eingestufte Totalherbizid Glyphosat um 12 oder sogar 18 Monate plant. Die Kommission habe nur minimale Restriktionen wie das Verbot von POE-Tallowaminen, eine Ein­schränkung für den Gebrauch im öffentlichen Raum und für die Vorerntebehandlung (Sikkation) ange­boten.

"Die Angebote der Kommission sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein", kritisierte die BUND-Pestizidexpertin Heike Moldenhauer. "Damit wäre Glyphosat weiter auf dem Markt. Bevölkerung und Umwelt wären der Risiko-Chemikalie auch künftig in großem Umfang ausgesetzt. Die Mitgliedstaaten dürfen sich keinesfalls auf diesen faulen Kompromiss einlassen. Die EU-Kommission betreibt hier keine Politik im Interesse des Verbraucher- und Umweltschutzes, sondern im Sinne der Glyphosat-Hersteller. Die Anwendung des in der EU geltenden Vorsorgeprinzips wäre stattdessen das Gebot der Stunde", so Moldenhauer.

"Der Verdacht, dass Glyphosat Krebs auslöst, besteht weiter. Die Bedenken des Deutschen Ärztetages, dass Glyphosat gentoxisch wirkt und zu Veränderungen im genetischen Material menschlicher Zellen führt, sind sehr ernst zu nehmen. Für gen­toxische Effekte gibt es keinen Schwellenwert, der Sicherheit garantiert", sagte Moldenhauer. Der Verweis der EU-Behörden auf Grenzwerte räume die Bedenken gegen Glyphosat nicht aus. Diese könnten außerdem je nach Gusto verändert werden. Erst im November 2015 habe die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Efsa auf Anraten des deutschen Bundesinstituts für Risikoforschung (BfR) empfohlen, die täglich hinnehmbare Dosis für die Aufnahme von Glyphosat durch den Menschen von 0,3 Milligramm auf 0,5 Milligramm pro Kilo Körpergewicht anzuheben.

"Grenzwerte bieten nur eine Scheinsicherheit. Solange nicht zweifelsfrei erwiesen ist, dass Glyphosat gesundheitlich unbedenklich ist, muss das Vorsorgeprinzip greifen. Und Vorsorge heißt, der Glyphosat-Einsatz in der EU darf nicht verlängert werden. Unbestrit­ten ist, dass Glyphosat mitverantwortlich ist für das Artensterben, insbesondere den Rückgang von Vögeln und Insekten", sagte Moldenhauer.

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