"Der aktuelle Entwurf des Wind-an-Land-Gesetzes kann ein historischer Meilenstein der Energiewende werden, indem er endlich die reale Bebauung von durchschnittlich zwei Prozent der Landfläche mit Windenergieanlagen garantiert. Das Gesetz beerdigt damit auch absurde Abstandsregeln wie 10H in Bayern. Diese Windenergiegebiete jetzt naturverträglich auszuwählen und konsequent auszubauen ist das Gebot der Stunde. Zugleich muss das Gesetz nachgeschärft werden, damit es keinen Wildwuchs durch Privilegierung außerhalb der Windenergiegebiete gibt.
Die Novelle des Naturschutzrechts zeigt jedoch die Grenzen der Beschleunigung durch Veränderung des Artenschutzrechts auf: Die geplanten Veränderungen werden insgesamt nur begrenzte Wirkung für die Beschleunigung entfalten. Der wichtigste Meilenstein wird die rechtsverbindliche Einführung von Artenhilfsprogrammen sein, die jedoch noch einen konkreten Zeitplan und Fläche brauchen, auf der sie umgesetzt werden können.
Unterm Strich steht: Die Geschwindigkeit, mit der jetzt insbesondere für den Artenschutz gesetzliche Änderungen beschlossen werden sollen, brauchen wir eigentlich für die großen Baustellen der naturverträglichen Energiewende: Personalaufbau, Solarpflicht auf Dächern und Parkplätzen, verbindliche Vorgaben zum Energiesparen und einen gesetzlichen Rahmen, damit Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen gemeinsam Energie erzeugen, verbrauchen und teilen können."
Mehr Infromationen
- BUND-Stellungnahme zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (PDF)
- BUND-Stellungnahme zum Entwurf des Wind-an-Land-Gesetzes (PDF)
- Kontakt: Magnus Wessel, BUND-Experte für Naturschutz, (030) 2 75 86-543, magnus.wessel(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle (Sigrid Wolff / Daniel Jahn / Clara Billen / Lara Dalbudak), Tel. (030) 2 75 86-497 / -531 / -464 / -425, presse(at)bund.net