Deutschland möchte EU-Emissionsziele für Luftschadstoffe schönrechnen lassen

03. August 2018 | Mobilität

Berlin/Brüssel: Nach Informationen des Europäischen Umweltbüros (EEB) dringen Deutschland und zehn weitere europäische Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission darauf, die EU-Emissionsziele für Luftschadstoffe wie Stickoxide abzuschwächen. Diese sind in der Europäischen Richtlinie zu nationalen Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) festgelegt. Die EU-Mitgliedstaaten können unter bestimmten Bedingungen beantragen, dass ihre Höchstmengen rückwirkend angehoben werden. Diesen Prozess der "Anpassung der Emissionsinventare" können Mitgliedstaaten, die ihre vorgeschriebenen Höchstmengen nicht einhalten, dazu nutzen ihre Luftqualität schönzurechnen.

"Deutschland versucht ein Schlupfloch in der EU-Gesetzgebung zu nutzen, um den Ausstoß von Luftschadstoffen zu bagatellisieren und die Untätigkeit der Bundesregierung unter anderem beim Dieselskandal zu vertuschen", sagte Arne Fellermann, Verkehrsexperte beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Begründet werde der Vorstoß damit, dass das Schadstoffproblem in der EU größer sei als bislang angenommen. "Es ist geradezu dreist, dass die Bundesregierung die Reduktionsziele rückwirkend um rund ein Fünftel verändert und dies mit dem Versagen der Europäischen Euro-Normen für Diesel-Pkw rechtfertigt. Das verdreht die Wahrheit. Die Euro-Normen hätten funktioniert, wenn insbesondere die deutsche Autoindustrie sie ernstgenommen hätte oder wenn sie von den nationalen Behörden angemessen überwacht worden wären. Dies haben aber in Deutschland vor allem das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrtbundesamt nicht getan", sagte Fellermann.

Die NEC-Richtlinie wurde entworfen, um gemeinsam mit der Luftqualitätsrichtlinie die Schadstoffbelastung der Luft zu begrenzen und einen besseren Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Neben Deutschland haben auch Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Österreich, Spanien und Ungarn beantragt, ihre Emissionsziele neu zu berechnen. Die jüngsten Anträge betrafen Stickoxide (NOx), Ammoniak (NH3) und flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC). Alle elf antragstellenden Mitgliedstaaten baten um die Anpassung von Stickoxidemissionen und begründeten dies mit "Entwicklungen im Straßenverkehr". Anpassungen bei NH3 und NMVOCs wurden insbesondere mit landwirtschaftlichen Entwicklungen begründet. 

Das EEB, ein europäischer Umwelt-Dachverband mit 141 Mitgliedsorganisationen, hatte in dieser Woche bereits die Europäische Kommission aufgefordert, die Anträge der Mitgliedstaaten sehr genau und kritisch zu prüfen. Zuvor hatten EEB und BUND noch begrüßt, dass die EU-Kommission endlich das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen eine Anzahl von Staaten eröffnet hat, die die Stickoxidgrenzwerte der Luftqualitätsrichtlinie nicht einhalten.

Übersicht der Anträge der elf genannten EU-Mitgliedstaaten:

  • Belgien: NOx, NH3
  • Dänemark: NH3, NMVOC 
  • Deutschland: NOx, NH3, NMVOC
  • Finnland: NH3
  • Frankreich: NOx     
  • Großbritannien: NOx      
  • Irland: NOx, NMVOC 
  • Luxemburg: NOx, NMVOC  
  • Österreich: NOx, NH3 
  • Spanien: NOx   
  • Ungarn: NMVOC

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