Luftqualität immer noch das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in Europa – Gefahr durch Stickoxide stark erhöht

11. Oktober 2017 | Mobilität

Zum heute vorgelegten Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) über die Luftqualität in Europa für das Jahr 2015, wonach Feinstaub, Stickoxide und bodennahes Ozon 2014 für schätzungsweise 534.471 vorzeitige Todesfälle in 41 europäischen Ländern verantwortlich sind, erklärt BUND-Verkehrsexperte Arne Fellermann:

Arne Fellermann  (Sebastian Hennigs)

"Der heute von der Europäischen Umweltagentur veröffentlichte Bericht über die Luftqualität in Europa gibt keine Entwarnung. Vielmehr belegt die Auswertung der EEA erneut, dass Feinstaub, Stickoxide und bodennahes Ozon massive Auswirkungen auf die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger haben. Alleine in Deutschland sind Feinstaub für 66.080, Stickoxide für 44.960 und Ozon für 2.220 vorzeitige Todesfälle verantwortlich.

Besonders besorgniserregend ist die überarbeitete Einschätzung der EEA zu den Gesundheitswirkungen von Stickoxiden. In einer zusätzlichen Analyse bezog die Umweltagentur neue Erkenntnisse aus medizinischen Studien zu den Gesundheitsauswirkungen bei niedrigerer Stickoxidbelastung mit ein. Dadurch, dass auch diese Erkenntnisse mit eingeflossen sind, verdreifachte sich die Zahl der vorzeitigen Todesfälle. Für Deutschland geht die EEA bei dieser Berechnung nun von 44.960 Todesfällen aus – im Vergleich zu 12.860 nach alter Berechnungsart.

Der EEA-Bericht zeigt, dass wir bei der Luftqualität immer noch große Defizite haben. Die Überschreitung bei den Grenzwerten für Stickstoffdioxide in 89 deutschen Städten im Jahr 2016 macht dies auf erschreckende Weise deutlich. Trotz des seit 2015 anhaltenden Dieselskandals hat es die Bundesregierung in den letzten Jahren versäumt, die Menschen vor gesundheitsschädlichen Schadstoffen zu schützen. Während die Bevölkerung gesundheitsschädlicher Luftverschmutzung ausgesetzt ist, dürfen weiterhin Dieselneuwagen verkauft werden, die auf der Straße zu dreckig sind. Der BUND fordert daher: Hält ein Diesel-Neuwagen den Emissionsgrenzwert für Stickstoffoxide im Realbetrieb nicht ein, darf das Fahrzeug nicht verkauft werden."

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