BUND zum Sonderbericht des EU-Rechnungshofes: Deutschlands Meeresschutz bleibt Flickenteppich

26. Oktober 2026 | Meere, Naturschutz

Im Vorfeld der Veröffentlichung des Sonderberichts 25/2026 des Europäischen Rechnungshofs „Meeresschutzgebiete: Ausweisung allein reicht für einen sinnvollen Schutz nicht aus“ erklärt Isabelle Maus, Expertin für Meeresschutzgebiete beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die Bundesregierung stellt sich auf der COP 17 international als Vorreiter für ambitionierten Meeres- und Naturschutz dar. Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zeigt: Zuhause bleiben die selbst gesteckten Ziele derweil unerreicht. Zwar sind 45 Prozent der deutschen Nord- und Ostsee offiziell unter Schutz gestellt, doch wirksamer Schutz sieht anders aus. Schutzmaßnahmen gleichen hier einem Flickenteppich. In der Doggerbank ist die zerstörerische Grundschleppnetzfischerei erst in der Hälfte des Schutzgebietes verboten. Dieser halbherzige Ansatz führt nicht zu besserem Schutz der artenreichen Lebensräume – die Grundschleppnetzfischerei findet weiterhin in der anderen Hälfte des Gebietes statt. Zum Schutz unserer Meeresnatur muss Deutschland die Grundschleppnetzfischerei endlich konsequent aus Meeresschutzgebieten verbannen.“ 

Mehr Informationen: 

Kontakt: 

  • Isabelle Maus, BUND-Expertin für Meeresschutzgebiete, Isabelle.Maus(at)bund.net, Mobil: +49 15172959306
  • BUND-Pressestelle: Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak
    Tel.: +49 30 27586-497 | -531 | -464 | -425, presse(at)bund.net

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