BUND kritisiert Subventionsprogramm für Großkonzerne: Milliarden für Gaskraftwerke statt Klimaschutz

03. November 2026 | BUND, Energiewende, Klimawandel, Kohle

Zur Bekanntgabe der Zuschläge für Gaskraftwerke im Rahmen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetzes (StromVKG) am heutigen Mittwoch erklärt Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

Verena Graichen Verena Graichen, Bundesgeschäftsführerin Politik BUND  (PHOTOGRAFIC Berlin)

"Heute ist klar: Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat ein fossiles Subventionsprogramm für klimaschädliche Gaskraftwerke großer Energiekonzerne geschaffen. Günstige und klimafreundliche Technologien wie Batteriespeicher wurden faktisch von der Subventionsvergabe ausgeschlossen und hatten damit keine Chance auf Gelder. Für RWE und Co. lohnt sich das Geschäft: Alle Zuschläge gingen an fossile Gaskraftwerke. Über 12 Milliarden Euro werden so über 15 Jahre verteilt und aus einer Umlage auf den Strompreis finanziert. Besonders absurd ist, dass mehrere Zuschläge an alte Braunkohlekraftwerke gingen, die zu Gaskraftwerken umgebaut werden sollen. Diese alten Kraftwerke sind weniger flexibel und ineffizienter als neue Gaskraftwerke und damit noch klimaschädlicher. Wirksame Vorgaben, die eine rechtzeitige Umrüstung auf einen klimafreundlichen Betrieb sicherstellen, fehlen im Gesetz. 

Dieser Geldregen für die Großkonzerne ist womöglich erst der Anfang. Weitere Ausschreibungen sind noch für dieses Jahr sowie für 2027 und 2029 geplant. Auch der umfassende Kapazitätsmarkt ab 2032, an dem Reiches Ministerium derzeit arbeitet, droht zum Dauersubventionsprogramm für fossile Kraftwerke zu werden. Den Preis für Reiches fossile Klientelpolitik zahlen Privathaushalte, die mit höheren Stromkosten rechnen müssen. Anstatt Milliarden in klimaschädliche Gaskraftwerke zu pumpen, brauchen wir volles Tempo für die Erneuerbaren und den konsequenten Ausbau klimafreundlicher Flexibilitäten im Stromsystem." 

Hintergrund:

Das StromVKG sieht für die ersten beiden Ausschreibungen 2026 jeweils 4,5 GW an Langzeitkapazitäten vor. Die bezuschlagten Anlagen erhalten Subventionen über einen Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren. Die Ausschreibungskriterien, bei denen sich die Bundeswirtschaftsministerin laut Berichterstattung an Empfehlungen von RWE orientiert hat, wurden so ausgestaltet, dass faktisch nur Gaskraftwerke zum Zuge kommen. Im Mai 2027 soll eine weitere Ausschreibung über 2 GW folgen, an der auch Speicher teilnehmen können. Für Dezember 2027 und Oktober 2029 sind zusätzliche Kapazitätsausschreibungen geplant, bei denen neben anderen Flexibilitäten auch Bestandskraftwerke mitbieten können. Des Weiteren plant das Wirtschaftsministerium derzeit die Einführung eines umfassenden Kapazitätsmarktes ab 2032, über den weitere Subventionen vergeben werden.

Der BUND kritisiert die Subventionierung von Kraftwerkskapazitäten über einen zentralen Kapazitätsmarkt. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass solche Mechanismen fossile Kraftwerke begünstigen und hohe Kosten für Verbraucher*innen verursachen. Zudem sind sie mit erheblichen Prognoseunsicherheiten verbunden und anfällig für politische Einflussnahme und Lobbyinteressen. Die Bevorzugung von Gaskraftwerken verzerrt den Wettbewerb zulasten klimafreundlicher Flexibilitätsoptionen wie Batteriespeichern und birgt das Risiko höherer CO₂-Emissionen sowie eines langfristigen fossilen Lock-ins. Der BUND fordert deshalb, dass der Bedarf für weitere Ausschreibungen transparent nachgewiesen werden muss. Die Fehler des StromVKG müssen bei weiteren Ausschreibungen korrigiert werden und alternative Instrumente zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit geprüft werden, insbesondere eine Absicherungspflicht für Stromversorger.

Mehr Informationen: 

Kontakt: 

  • Kontakt: Julius Neu, BUND-Experte für Energie- und Klimapolitik, Tel.: +49 30 275 86-105, E-Mail: julius.neu(at)bund.net
  • BUND-Pressestelle: Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak | Johannes Wallat | Sigrid Wolff (derzeit abwesend), Tel.: +49 30 27586-531 | -464 | -425 | -638 | -497, E-Mail: presse(at)bund.net

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