Berlin. Anlässlich der anstehenden politischen Entscheidungen rund um den Wolf fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den Fortbestand des Artenschutzrechtes. Am Mittwoch entscheidet die Bundesregierung über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Streit um die Wölfe soll so geschlichtet und der Abschuss vereinfacht werden. Doch: Es geht dabei nicht nur um den Wolf. Einige Änderungsvorschläge stellen einen Angriff auf das Artenschutzrecht an sich dar – ein fatales Signal in Zeiten alarmierender Berichte über den allgegenwärtigen Artenschwund.
Olaf Bandt, Geschäftsführer Politik und Kommunikation des BUND dazu: "Die jetzt vorgesehene Änderung des Naturschutzgesetzes zur Abwendung von Rissen bezieht sich nicht nur auf den Wolf. Quasi durch die Hintertür wird damit auch der Schutz vieler anderer Arten von Eisvogel über den Kranich bis zum Fischotter geschwächt. Das müssen wir verhindern." Es ist maßgeblich Deutschlands Artenschutzrecht zu verdanken, dass heute wieder viele einst fast ausgerottete Arten wie Seeadler oder Wildkatze bei uns leben. "Der Schutz unserer Natur ist kein Selbstläufer und das Naturschutzgesetz eine große Errungenschaft, die nicht geschwächt werden darf", so Bandt weiter.
Weiter kritisiert der BUND, dass künftig nach Rissen von Weidetieren ganze Wolfsrudel abgeschossen werden können. Stattdessen ist es notwendig, den Wolf zu identifizieren, der die Schäden verursacht, und nur ihn nach klaren Kriterien zum Abschuss freizugeben. "Nach Rissen einfach auf Verdacht das ganze ortsansässige Rudel abzuschießen, kann keine Lösung für ein nachhaltiges Wolfsmanagement des 21. Jahrhunderts sein", kommentiert Bandt.
Der BUND befürchtet zudem, dass vereinfachte Wolfsabschüsse die Konflikte mit der Weidetierhaltung nicht nachhaltig lösen werden. Wenn durch Abschüsse die Rudelstruktur zerstört wird, fremde Wölfe einwandern oder junge Wölfe plötzlich ohne Elterntiere Nahrung jagen müssen, können Nutztierrisse sogar zunehmen. Bandt: "Am Herdenschutz geht kein Weg vorbei. Dafür müssen die Bundesländer den Weidetierhaltern endlich eine vollständige und unbürokratische Finanzierung von Schutzmaßnahmen gewähren."
Andere vorgesehene Änderungen des Naturschutzgesetzes, wie das Fütterungsverbot wilder Wölfe und das Entnahmegebot für Hybriden, befürwortet der BUND. In Deutschland leben mindestens 73 Rudel, 30 Paare und drei sesshafte Einzeltiere, das entspricht rund 210 erwachsenen, sesshaften Wölfen.
Mehr Informationen
- Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Naturschutzgesetzes
- zum Wolf
- Pressekontakt: Silvia Bender, Abteilungsleiterin Biodiversität beim BUND, Tel.: (030) 2 75 86-511, silvia.bender(at)bund.net bzw. Katrin Matthes, BUND-Pressereferentin, Tel.: (030) 2 75 86-531, presse(at)bund.net