"Aus" für betäubungslose Ferkelkastration muss kommen: Umbau darf nicht verschleppt werden

03. September 2018 | Massentierhaltung, Landwirtschaft

Berlin: Jedes Jahr werden etwa 20 Millionen männliche Ferkel kurz nach der Geburt ohne Betäubung kastriert. Nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist soll ab dem 01. Januar 2019 die betäubungslose Kastration verboten werden. Den heute im Agrarausschuss des Bundesrates debattierten Antrag des Bundeslandes Bayern – und ähnliche Vorstöße anderer Bundesländer zur erneuten Änderung des Tierschutzgesetzes kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) scharf. Der BUND lehnt jegliche Verzögerung ab und fordert, Bundesrat und Bundesregierung auf, am "Aus" für eine betäubungslose Ferkelkastrationen im Januar 2019 festzuhalten.

"Die Branche hatte jahrelang Zeit, sich auf die angekündigten Änderungen einzustellen", sagte Katrin Wenz, BUND-Agrarexpertin. Die aktuellen Anträge zeigten nun aber, wie Agrarlobby und Politik wieder einmal versuchen, notwendige Verbesserungen in der Tierhaltung erneut zu verschleppen. "Die Verzögerungstaktiken sind ein Skandal. Wieder einmal soll zu Lasten der Tiere eine längst überfällige Verbesserung verhindert werden."

Repräsentative Umfragen belegen, dass gut zwei Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher für eine artgerechtere Haltung von Nutztieren sind. "Die Schweinebranche darf sich der gesellschaftlichen Forderung nach einem Ende der Massentierhaltung mit tierquälerischen Praktiken nicht weiter in den Weg stellen", sagt die Agrarexpertin. "Artgerechte Tierhaltung und betäubungslose Kastration von männlichen Ferkeln gehen nicht zusammen."

Für die tiergerechtere Ferkelkastration haben Betriebe verschiedene Möglichkeiten. Dass ein Ausstieg aus tierquälerischen Praktiken möglich ist, zeigt der Verein für artgerechte Tierhaltung Neuland. "Neuland geht mit gutem Beispiel voran und hat das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln bereits vor zehn Jahren in ihren Betrieben verboten", erklärte die Agrarexpertin. Bei Neuland erhalten Ferkel eine Kurzzeitvollnarkose mit dem Narkosegas Isofluran. Gleichzeitig wird den Tieren von einem Tierarzt ein Mittel verabreicht, das den Schmerz nach dem Aufwachen mindert.

Hinweise: Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes wird am 3. September im Agrarausschuss des Bundesrates beraten und am 21. September im Plenum zur Abstimmung gestellt. Wenn er dort eine Mehrheit findet, wird er dem Bundestag zur Beratung zugeleitet.

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