Kostenübersicht
Monatlich setzen sich die Kosten für Einsatzstellen wie folgt zusammen:
1. Eigenanteil der Einsatzstelle
- Eigenanteil zur pädagogischen Begleitung: 35,- € pro BFDler:in
- Fahrtkosten der BFDler:in zu den Seminaren: abhängig von der Anzahl der im jeweiligen Monat besuchten Seminare
- Eigenanteil Verwaltung: 45,- € inkl. MwSt. pro BFDler:in (nur bei externen Einsatzstellen)
2. Taschengeld und Sozialversicherung
- Taschengeld: max. 676,- € (Stand 01/26) und mind. 250,- € für einen Vollzeit-BFD (Bei Teilzeit muss das Taschengeld reduziert werden, darf jedoch die Mindestgrenze von 220,- € nicht unterschreiten.)
- Sozialversicherung: i.d.R. ca. 42% des Taschengeldes und der freiwilligenden Leistungen (mit Ausnahme des ÖPNV-bezogenen Mobilitätszuschlags)
- Für Taschengeld und Sozialversicherung erhalten Einsatzstellen eine Kostenerstattung für Freiwillige unter 25 Jahren bis zu 300,- € und für Freiwillige ab 25 Jahren bis zu 400,- € monatlich.
3. Freiwillige Zusatzleistungen
- Einsatzstellen können den Freiwilligen monatliche Zuschüsse zu Sachkosten, Verpflegung, Unterkunft, Mobilität oder entsprechende Sachleistungen zur Verfügung stellen.
- Freiwillige Leistungen sind ebenso wie das Taschengeld sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme bildet der Mobilitätszuschlag oder eine entsprechende Sachleistung (z.B. Jobticket): Sofern diese Leistungen nachweislich für den ÖPNV genutzt werden, sind sie i.d.R. sozialversicherungsfrei.
- Alle anderen Zusatzleistungen sind bei der Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags zu berücksichtigen. Bei Sachleistungen gelten die Sachbezugswerte nach dem Sozialgesetzbuch (Stand 2026: Monatswert für Verpflegung: 345,- €; Monatswert für Unterkunft (1 Person): 285.- €. Weitere Werte und Aufschlüsselungen sind bspw. hier zu finden.)