EU-Naturschutzrecht: Kommission darf Abschlussbericht nicht weiter verzögern

Die abschließende Bewertung der Natura-2000-Richtlinien durch die EU-Kommission steht noch immer aus.

Gutes Leben. Foto: Luka Tomac / Friends of the Earth Europe Die geltenden EU-Naturschutzrichtlinien sind "wirksam, effizient, modern und notwendig" – kein Grund also, diese zu verändern.  (Luka Tomac / Friends of the Earth Europe)

Eine Expertenstudie hat bereits vor Monaten ein eindeutiges Urteil gefällt: Die geltenden EU-Naturschutzrichtlinien sind "wirksam, effizient, modern und notwendig" – kein Grund also, diese zu verändern. Der BUND sieht damit seine Position bestätigt und fordert in seiner Analyse die EU-Kommission auf, nun umgehend ihre Schlussfolgerungen vorzulegen und sich endlich für eine bessere Umsetzung der Richtlinien einzusetzen.

Erst auf Druck der Naturschutzverbände hat die EU-Kommission am 5. Juli 2016 die Expertenstudie zur Bewertung der EU-Naturschutzrichtlinien im Rahmen des sogenannten "Fitness-Checks" öffentlich gemacht. Seit Anfang 2016 war die Veröffentlichung der Studienergebnisse hinausgezögert worden – die Aussagen der Fachleute passten offenbar nicht zu den Plänen der Kommission, das geltende EU-Naturschutzrecht zu verändern.

Die Expertenstudie "Evaluation Study to support the Fitness Check of The Birds and Habitats Directives" kommt nämlich zu einem eindeutigen Ergebnis: Die FFH- und Vogelschutzrichtlinien als Rückgrat der europäischen Naturschutzpolitik sind insgesamt und in ihrer derzeitigen Form "fit for purpose". Die mehr als einjährige Überprüfung ergibt nach Zusammenfassung, Erläuterung und Evaluierung der Ergebnisse, dass die Richtlinien "wirksam, effizient, modern und notwendig" sind.

Damit muss nun auch Kommissionpräsident Jean-Claude Juncker endlich anerkennen, dass sein Arbeitsauftrag an den EU-Umweltkommissar Karmenu Vella, eine "Modernisierung" und "Verschmelzung" der EU-Naturschutzrichtlinien zu prüfen, keinen Bestand mehr hat: Es gibt keine Notwendigkeit für eine solche Reform.

Expertenstudie bestätigt BUND-Forderungen

Die Expertenstudie deckt sich bei der Analyse der Probleme und den Verbesserungsempfehlungen mit den wichtigsten Forderungen des BUND:

  • Beibehaltung der Richtlinien und Schutzstandards in ihrer aktuellen Form,
  • verbesserte und zügige Umsetzung mit konkreten Maßnahmen in allen Mitgliedsstaaten der EU,
  • Verankerung der Naturschutzziele in den Grundlagen anderer Politikfelder, beispielsweise in der Agrarpolitik,
  • Anpassung bisheriger konterkarierender Programme an Naturschutzstandards,
  • eine ausreichende Finanzierung der Maßnahmen.

Die jetzt vorgelegte BUND-Analyse der Expertenstudie fordert jedoch weitere Maßnahmen, um eine konsequentere, bessere und schnellere Umsetzung der Richtlinien voranzutreiben. Der BUND fordert, diese Maßnahmen in die Bewertung der EU-Kommission – das sogenannte "Staff Working Document" – zu übernehmen.

Nicht zuletzt zeigt die Studie deutlich, dass die Naturschutzrichtlinien dort ihren Zweck erfüllen und der Nutzen die Kosten übertrifft, wo die Gesetzgebung konsequent angewendet und adäquat umgesetzt wird. Eine Änderung der Richtlinien wird von den Expert*innen klar abgelehnt, da sich daraus eher Nach- als Vorteile durch Rechtsunsicherheit und weitere zeitliche Verzögerungen in der Umsetzung ergäben.

Bessere Umsetzung der Richtlinien muss sofort beginnen

Die Fakten sind also auf dem Tisch. Zahlreiche demokratische Gremien wie das EU-Parlament, die EU-Umweltminister*innen, eine Mehrheit der Regierungen der EU-Mitgliedsländer und die deutsche Umweltministerkonferenz sowie ein europaweiter Zusammenschluss kleiner und mittlerer Unternehmen haben sich bereits für die Beibehaltung der Richtlinien in ihrer bisherigen Form ausgesprochen.

Der BUND fordert gemeinsam mit vielen weiteren europäischen Natur- und Umweltschutzverbänden, die EU-Naturschutzrichtlinien besser umzusetzen, sie konsequent anzuwenden sowie durch geeignete und gut ausgestattete Finanzierungsinstrumente dem Biodiversitätsverlust entgegenzuwirken. Die EU muss ihren internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Lebensräumen, Tieren und Pflanzen endlich umfassend nachkommen.

So sind hohe und einheitliche Anwendungsstandards für den Biodiversitätsschutz, für den günstigen Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten sowie für Planungsverfahren überfällig. Für die Schutzgebietsbetreuung ist dringend mehr Personal nötig, und die Fördermittelvergabe muss entbürokratisiert werden. Zudem brauchen Natura 2000 sowie europaweite Biotopkorridore endlich eine ausreichende Finanzierung. Das Monitoring ist zu verbessern, die Kontrollen sind zu intensivieren, gegen Verstöße und schädliche Eingriffe ist gezielt vorzugehen.

Es ist höchste Zeit, dass die Kommission unverzüglich die verbesserte Umsetzung der Richtlinien angeht und die abschließende Bewertung ihrer Evaluierung nicht noch weiter hinauszögert. Nicht zuletzt gilt es, dem ehrgeizigen Ziel der EU, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2020 zu stoppen, durch konsequentes Handeln endlich näher zu kommen. 

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