Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten

Ein gentechnisch verändertes Lebensmittel ist mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Verbraucher*innen sind also ganz auf die Kennzeichnung angewiesen.

Kennzeichnung "Mit Gentechnik"

Seit April 2004 regelt das EU-Recht verbindlich für alle Mitgliedstaaten, dass Lebens- und Futtermittel mit Gentech-Anteilen über 0,9 Prozent auf der Zutatenliste als "genetisch verändert" ausgewiesen werden müssen. Unterhalb von 0,9 Prozent sind Produkte nur dann von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, wenn ihre Hersteller nachweisen können, dass die gentechnische Verunreinigung "zufällig" und "technisch unvermeidbar" war.

  • Die Kennzeichnungspflicht greift auch in Kantinen und Gaststätten.
  • Und sie gilt genauso für unverpackte Lebensmittel.

Bisher sind in der EU fast keine gekennzeichneten Lebensmittel auf dem Markt. Der Grund: Lebensmittelindustrie und -handel respektieren, dass Verbraucher*innen keine Gentechnik im Essen wollen.

Kennzeichnung "Ohne Gentechnik"

"Ohne Gentechnik"-Siegel Die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" ist freiwillig.

Das EU-Recht weist eine Kennzeichnungslücke auf: Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futterpflanzen gemästet wurden, sind nicht kennzeichnungspflichtig.

Verbraucher*innen tappen also bei konventionell erzeugten tierischen Produkten wie Milch, Fleisch und Eiern im Dunkeln, ob die Tiere gentechnisch verändertes Futter bekommen haben oder nicht. Nur die Landwirt*innen selbst wissen, was verfüttert wird – Verbraucher*innen erhalten diese Information nicht. Diese Lücke schließt die deutsche "Ohne Gentechnik"-Verordnung.

Seit dem 1. Mai 2008 können Lebensmittel­her­steller*innen ihre Produkte mit dem Hinweis "Ohne Gentechnik" versehen.

"Ohne Gentechnik" heißt, dass Tiere den größten Teil ihres Lebens keine Gentech-Pflanzen im Trog hatten. Verbraucher*innen können somit auch bei tierischen Produkten wählen, ob sie Gentechnik im Futtertrog akzeptieren oder nicht. Die Kennzeichnung ermöglicht Verbraucher*innen, mit ihrer Kaufentscheidung zu beeinflussen, ob gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden oder nicht.

Die Kennzeichnung ist freiwillig. Inzwischen nutzen immer mehr Hersteller konventioneller tierischer Produkte das Siegel, so etwa Rewe, Edeka, Real und Lidl für ihre Eigenmarken.

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