Testament: Mit dem Erbe Gutes tun

12. September 2023 | BUND

Immer mehr Menschen vererben und vermachen ihre Ersparnisse an gemeinnützige Organisationen. Auch der BUND wird dabei immer wieder bedacht. Almuth Wenta, BUND-Ansprechpartnerin für Erbschaften und Vermächtnisse, erklärt, warum Menschen über ihren Tod hinaus gerne ihre Werte weitergeben und was beim gemeinnützigen Vererben zu beachten ist.

Almuth Wenta Almuth Wenta, BUND-Ansprechpartnerin für Erbschaften und Vermächtnisse.

Was bringt Menschen dazu, ihr Erspartes an eine Organisation statt an Menschen in ihrem Umfeld zu vererben?

Viele Menschen machen Beides: Die ihnen lieben Menschen absichern und einen Teil des Vermögens an eine Organisation vermachen. Sie möchten das eigene Herzensthema unterstützen. Und zu den meisten Herzensthemen findet man eine gemeinnützige Organisation, die dazu arbeitet. Das kann beispielsweise der Natur- und Umweltschutz sein. Da wird das Geld für konkrete Schutzmaßnahmen eingesetzt und damit auch nach dem Tod das geschützt, was der Person zu Lebzeiten wichtig ist.

Wie wird das Geld aus den Erbschaften beim BUND eingesetzt?

Wenn das Testament eine Auflage enthält, ist die Verwendung des Geldes klar festgelegt. Dann hat die Person im Testament notiert, dass das Geld beispielsweise in den Schutz einer bestimmten Waldregion fließen soll. Das sind sogenannte zweckgebundenen Gelder, bei denen jeder Cent genau da investiert wird, wo es laut Testament festgelegt ist.
Wenn das Testament keine Auflage enthält, fließen die Gelder dahin, wo zum Zeitpunkt des Erbfalls Geld benötigt wird. Das können zum Beispiel die Klage-Kosten gegen einen neuen Gigastall in der Massentierhaltung sein oder Aktionen zum Meeresschutz. Mit dem Geld arbeiten wir selbstverständlich transparent und kostenbewusst. Das Finanzamt und ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer durchleuchten uns jährlich.

Was muss man beim Schreiben eines Testaments beachten?

Einige Formalia müssen Sie einhalten, damit das Testament gültig ist:

  • Wenn Sie das Testament selbst schreiben, müssen Sie es komplett handschriftlich verfassen. Viele Testamente sind ungültig, weil ein Teil des Testaments mit Computer oder Schreibmaschine geschrieben wurde.
  • Schreiben Sie leserlich und versehen Sie das Testament mit Namen, Anschrift, Datum und Ihrer Unterschrift.
  • Sprechen Sie am besten vorher mit allen beteiligten Personen und Organisationen über Ihre Wünsche.

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