„Das Klimaschutzgesetz wurde dem Ampel-Frieden geopfert. Damit steht Deutschland jetzt ohne wirksames Gesetz da, um Klimaschutz in nötigem Umfang sicher zu stellen. Die Neuerungen stellen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes aus unserer Sicht grundsätzlich in Frage. Die Aufkündigung von Verbindlichkeit und Verantwortung in den Sektoren bedeutet eine massive Schwächung des Klimaschutzes. Es stellt das Erreichen der Klimaziele grundsätzlich in Frage, wenn Nachsteuerung ab jetzt von Annahmen über künftige Emissionsentwicklungen abhängt. Die Maßnahmen in trägen Sektoren wie Gebäude und Verkehr drohen dadurch deutlich zu spät anzusetzen.“
Der BUND hat daher gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) die Jurist*innen Dr. Franziska Heß und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt beauftragt, rechtliche Schritte gegen diesen Verfassungsbruch zu prüfen. Dazu erklärt Olaf Bandt:
„Die Vorsorge für das Wohlergehen und die Freiheiten künftiger Generationen ist so nicht gegeben. Angesichts der bereits heute dramatischen Folgen der Klimaveränderung ist das nicht hinnehmbar. Es ist die Aufgabe der heutigen Bundesregierung, die Einhaltung der Pariser Klimaziele sicherzustellen. Wir fordern wirksame Maßnahmenpakete und ein Klimaschutzgesetz, dass die Politik auf Kurs hält.“
Hintergrund
SFV und BUND haben erstmals 2018 eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die klimapolitische Untätigkeit der damaligen Bundesregierung eingereicht. Das “Klimaurteil” des BVerfG vom 25. März 2021 gab dieser sowie mehreren später eingereichten Klimaklagen teilweise Recht. Das KSG in seiner vorherigen Form wurde daraufhin (wenn auch unzureichend) nachgeschärft, heute ist dieses Gesetz radikal entkernt worden. Die beiden Umweltschutzorganisationen werden sich aus diesem Anlass erneut mit dem Ziel einer rechtlichen Klärung zusammentun. Die beauftragten Jurist*innen haben schon die Klage von 2018 zum Erfolg geführt.
Der BUND hat Anfang 2023 erneut Klage gegen die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude eingereicht. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung mit Urteilen vom 30. November 2023 verpflichtet, ein Sofortprogramm zum Klimaschutz zu erarbeiten und zu beschließen. Die Bundesregierung ist dagegen in Revision gegangen und ändert nun die Gesetzesgrundlage, um vorgeblich nicht mehr tätig werden zu müssen.
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Kontakt
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