Ein „Sofortprogramm“ legt Maßnahmen fest, mit denen die Emissions-Grenzen in den kommenden Jahren eingehalten werden. Die Bundesregierung ist verpflichtet, bis 2030 ihre Emissionen um insgesamt 65 Prozent zu reduzieren. Das legt das Klimaschutzgesetz fest. Wenn Sektoren in der Zeit bis dahin ihre vorgegebene Jahres-Grenze überschreiten, muss die Regierung schnellstmöglich ein Sofortprogramm beschließen. Auch das ist im Klimaschutzgesetz geregelt.
Regierung bricht eigene Gesetze
Die Regierung hält sich jedoch nicht an die eigenen Gesetze: Bisher hat die Ampelkoalition kein Sofortprogramm beschlossen, obwohl bereits im Jahr 2021 zu viele Treibhausgase in den Bereichen Verkehr und Gebäude ausgestoßen wurden. Die bis jetzt vorgestellten Entwürfe reichen bei weitem nicht aus, um die Emissionen ausreichend zu senken. Sofortprogramme sind dazu da, kurzfristig, schnell und verlässlich nachzusteuern: Genau das macht die Regierung jedoch nicht. Aus diesem Grund hat der BUND jetzt Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.
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