Die Zuweisung von Geldauflagen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften ist für den BUND von großem Wert. So kann er sich, unabhängig von Wirtschaft und Politik, für den Schutz von Natur und Umwelt einsetzen – ob für nachhaltige Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Umweltbildung oder den Erhalt einzigartiger Biotope für Flora und Fauna.
Der BUND garantiert die satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen und verpflichtet sich, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen und Zahlungseingang bzw. Zahlungsverzug sofort zu melden.
Der BUND hat für Geldauflagen ein extra Konto eingerichtet:
Postbank NL Köln
IBAN: DE18 3701 0050 0000 8885 09
BIC: PBN KDEFF
Möchten Sie Überweisungsträger, Adressaufkleber oder unsere Infomaterialien zum Thema Geldauflagen anfordern? Dann wenden Sie sich bitte an Jessica Jahn, Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin, Tel. (030) 2 75 86-514, geldauflagen(at)bund.net.
Geldauflagen und Bußgelder fördern z.B. diese Projekte
Verbraucherschutz in der Landwirtschaft
Glückliche Schweine? Die Realität sieht anders aus: Tiere in der Intensivhaltung werden auf engstem Raum gemästet und mit Antibiotika behandelt. Daher kommt es zunehmend zu Antibiotika-Resistenzen und Erkrankungen bei VerbraucherInnen.
Mit Ihrer Zuweisung unterstützen Sie unser Engagement für eine umweltverträgliche Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Ehrenamtliches Engagement fördern
Mehr als 26.000 Menschen engagieren sich ehrenamtlich beim BUND. Sie pflanzen Bäume und Hecken oder führen Umweltbildung für Kinder durch. Sie alle arbeiten zwar unentgeltlich, müssen aber mit Werkzeugen und Material wie Setzlingen und Saatgut ausgestattet werden.
Geldzuweisungen an den BUND helfen, ehrenamtliches Engagement für Natur und Umwelt zu fördern.