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Das deutsche Bergrecht privilegiert die Gewinnung von Primärrohstoffen. Dabei berücksichtigt es den Klima-, Natur- und Gewässerschutz sowie die Rechte betroffener Menschen nicht ausreichend. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Garzweiler-Urteil von 2013 klar, dass Behörden die Eigentumsrechte und den Rechtsschutz betroffener Menschen in bergrechtlichen Verfahren besser schützen müssen. Die Reformen, die sich daraus ergeben, wurden bis heute nicht ausreichend umgesetzt. Die dringend notwendige Reform des Bergrechts ist Voraussetzung für glaubwürdige Klima-, Umwelt- und Demokratiepolitik und richtet die Rohstoffgewinnung in Einklang mit den Grenzen von Natur, Klima und Gemeinwohl aus.