Atomrückstellungen für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung

22. September 2016 | Atomkraft

Atomrückstellungen für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung

Inhalt

Die Haftung der Atomkraftwerksbetreiber für die von ihnen verursachten radioaktiven Altlasten ist nicht verhandelbar. Die Kommission darf eine unbefristete Haftung der Betreiber für den Rückbau der Atomkraftwerke und für die Atommüll-Lagerung nicht in Frage stellen oder einschränken.

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61 Seiten

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