Watsche für deutsche Kommunen: EU lehnt zwei Drittel der Fristverlängerungen zur Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten ab

25. Februar 2013 | Mobilität

Brüssel/Berlin: Nach Kenntnis des BUND will die Europäische Kommission 33 von 56 Fristverlängerungsanträge deutscher Regionen zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte nicht genehmigen. Die Unterlagen seien nicht ausreichend und gingen in einigen Fällen nicht über das Niveau von Entwürfen hinaus, so die Begründung der EU-Kommission. So beinhalteten unter anderem die Minderungspläne für Hamburg, München, Stuttgart und viele Städte im Ruhrgebiet unzureichende Maßnahmen, durch die eine Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte bis zum Jahr 2015 nicht gewährleistet sei.

Jens Hilgenberg, BUND-Verkehrsexperte: "Die EU hat den zuständigen Behörden in Deutschland eine klare Watsche erteilt. Mit unausgegorenen Plänen zur Bekämpfung der Stickoxidbelastung lässt sich die Kommission nicht abspeisen. Wir fordern die Kommunen auf, sofort zu handeln und den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Nur das kann zu einer Entlastung der Luft führen."

Sollte die Kommission die Einwände gegen die Fristverlängerung aufrechterhalten, kämen enorme Strafzahlungen auf Deutschland zu. Diese würden von der Bundesregierung mit großer Sicherheit an die Länder und Kommunen weitergereicht. "Es kann nicht sein, dass die Steuerzahler mal wieder für die Fehlplanungen der Politik zahlen müssen. Diese Gelder würden in den chronisch unterfinanzierten Haushalten der Kommunen eine viel sinnvollere Verwendung für eine Verbesserung des Radverkehrs oder den Ausbau des ÖPNV finden", sagte Hilgenberg.

Hauptversucher von Stickstoffdioxid-Emissionen sei der Verkehr. Zu viele Pkw und Lkw in den Städten seien das größte Problem. In Städten mit großen Flüssen oder Hochseehäfen käme die Schifffahrt als eine der Hauptemittenten dazu. Aber auch ungefilterte Baumaschinen und Diesellokomotiven trügen zu den erhöhten Stickstoffdioxid-Belastungen bei.

2015 ist das Jahr, bis zum dem die Grenzwerteinhaltung von den Kommunen laut EU-Richtlinie 2008/50/EG maximal aufgeschoben werden kann. Voraussetzung dafür sind aber genaue Aufstellungen, welche Maßnahmen in den Städten wann getroffen werden sollen und welches Minderungspotential gesehen wird.

Pressekontakt

  • Jens Hilgenberg, BUND-Verkehrsexperte, Mobil: (01 51) 56 31 33 02;
  • Almut Gaude, BUND-Pressereferentin, Tel. (0 30) 27 58 6- 42 5/ -4 89, presse(at)bund.net

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