Unbequem, aber gemeinnützig – zivilgesellschaftliches Engagement ist so wichtig wie nie / BUND legt Vorschlag für neue Abgabenordnung vor

21. Juni 2019 | BUND, Klimawandel, Naturschutz

Berlin. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert Bund und Länder auf, nach dem Attac-Urteil des Bundesgerichtshofs die Debatte über die Gemeinnützigkeit von Verbänden zu versachlichen, schnell eine Novelle der Abgabenordnung vorzulegen und so die Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit kurzfristig zu ändern. "Nichtstaatliches, zivilgesellschaftliches Engagement ist ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Debattenkultur in Bund und Ländern, für das es auch weiterhin im außerparteilichen Spektrum einen Raum geben muss", sagt Olaf Bandt, Geschäftsführer für Politik und Kommunikation beim BUND. "Es muss möglich sein, dass Organisationen, die außerhalb der Parlamente politische Anliegen verfolgen, steuerrechtlich gefördert werden. Wir fordern das SPD-geführte Finanzministerium auf, schnell und umfassend eine Novelle der Abgabenordnung vorzulegen. Die unsäglichen Angriffe auf die Zivilgesellschaft und insbesondere auch auf die DUH müssen beendet werden."

Es ist dabei unverzichtbar, die Definition zivilgesellschaftlichen Engagements zu erweitern und von der Abgabenordnung zu erfassen – das sei gerade im Bereich der Auseinandersetzung mit dem Rechts- und Sozialstaat zentral. Olaf Bandt: "Bis zur umfassenden Änderung der Gesetzeslage zur Förderung der Zivilgesellschaft schlagen wir vor, die Abgabenordnung deutlich zu vereinfachen, damit moderne Formen der Teilhabe über Organisationen möglich ist. Ebenso sollte der Staat Organisationen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen und staatliche Aufgaben übernehmen, stärker fördern. Dies gilt umso mehr, weil sich der Staat aus der Erfüllung dieser Aufgaben teilweise zurückgezogen hat."

Peter Rottner, Sprecher des Bundesarbeitskreises Recht beim BUND, erklärt: "Die ökologische Wende braucht Unterstützung durch die Zivilgesellschaft. Zur Bewältigung der tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen in Deutschland und Europa sind demokratische und partizipative Strukturen sowie eine Stärkung der zivilgesellschaftlichen Organisationen und eine freiheitliche Debattenkultur dringend erforderlich. Versuche, kritische Verbände und Organisationen durch den Entzug der Gemeinnützigkeit mundtot zu machen, sind der falsche Weg, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Vielmehr müssen die Menschen in unserem Land mitgenommen und ihnen eine Teilhabe jenseits politischer Parteien ermöglicht werden."

Mit Blick auf das Attac-Urteil betont Rottner, der den Gesetzentwurf für den BUND federführend erarbeitet hat: "Eine Beschränkung der Gemeinnützigkeit für politische Tätigkeiten ohne jegliche rechtssoziologische oder andere tiefgreifende Begründung, wie sie jetzt auch vom Bundesfinanzhof geteilt wird, lehnen wir ab. Es leuchtet nicht ein, dass Spenden an politische Parteien gegenüber politischer Tätigkeit in anderen Formen so stark bevorzugt werden. Mit dem in Artikel 21 des Grundgesetzes verankerten Parteienprivileg lässt sich dies nicht begründen. Die Parteien haben kein Monopol auf die politische Willensbildung. Deshalb fordern wir die Parteien im Deutschen Bundestag auf, ein modernes Teilhabe-Gesetz zu erarbeiten, das die gesellschaftspolitische Betätigung der Bürgerinnen und Bürger stärkt."

Hintergrund

Zentraler Punkt in dem Vorschlag des BUND für die Änderung der Abgabenordnung (AO) ist die Ermöglichung neuer Demokratieformen durch staatliche Förderung für mehr zivilgesellschaftliches Engagement. Hierzu muss in der AO geändert werden:

  • § 52 Abs. 2: Neue, umfassende Definition der Satzungszwecke, die nach der Abgabenordnung gefördert werden. 
  • Besonders hervorzuheben ist die Änderung § 52 Abs. 2, Nr. 24. Durch die vorgeschlagene Änderung würden Organisationen wie Attac nach der AO gefördert werden.
  • Neue Regelung § 52 Abs. 3: Schärfung und Klärung, in wie weit sich Vereine politisch betätigen können.

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