Kommentar zur Planungsbeschleunigung: Gesetz beschleunigt nur Klima- und Biodiversitätskrise – Auf Druck der FDP werden Bürgerrechte eingeschränkt

30. November 2022

​​​​​​​Zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich, das maßgeblich von der FDP eingebracht wurde, erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

Olaf Bandt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt  (Foto: Simone Neumann)

„Das heute im Kabinett beschlossene ‚Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich‘ beschneidet den Rechtsschutz für die Bürger*innen in Umweltbelangen. Es beschränkt so die Chance, Fehler der Verwaltung aufzudecken und ohne Schaden für die Umwelt zu korrigieren. Damit könnten in Zukunft bei großen Bauvorhaben noch leichter Maßnahmen wie die Rodung von Wäldern vollzogen werden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Ausgerechnet die FDP fordert mit ihrem Vorstoß faktisch eine Schwächung der Bürgerrechte. Dieser bricht den Koalitionsvertrag und ist nicht konform mit wichtigen europäischen und internationalen Standards.

Während der Verlust der Biodiversität rasant voranschreitet und eine Erderhitzung von weit über zwei Grad droht, will die FDP unter dem Deckmantel der beschleunigten Energiewende fossile Kraftwerke, Müllverbrennungsanlagen, Braunkohletagebaue, Flughäfen und Straßen schneller voranbringen. Die Überprüfung falscher Planungen, die dauerhaft Natur zerstören, Gesundheit der Menschen gefährden oder langfristig die Klimakatastrophe anheizen, wird durch reine Absichtserklärungen geschwächt. Planungsbeschleunigung darf nicht bedeuten, dass erkannte Fehler einfach unter den Teppich gekehrt werden. Die vage Hoffnung einer Fehlerheilung im Nachhinein reicht nicht.

Echte Beschleunigung von Verfahren geht anders. Selbst die Richter*innen am Bundesverwaltungsgericht sprechen dem Entwurf jede beschleunigende Wirkung ab. Wer schnellere umweltgerecht Verfahren will, braucht eine ausreichende Personalausstattung in den Behörden, einheitliche Ansprache an Gutachter und Zugang zu Planungsunterlagen sowie eine frühzeitige, entscheidungsrelevante Beteiligung der Öffentlichkeit. Indem sich die Koalition auf die Klagerechte stürzt, betreibt sie reine Symbolpolitik und bricht mit dem Koalitionsvertrag. Der legt eindeutig fest, Rechtsschutz und Umweltrecht zu stärken.“

Mehr Informationen:

  • Kontakt: Magnus Wessel, BUND-Naturschutzexperte, Tel.: 030-275-86-543, E-Mail: magnus.wessel(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle: Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak Tel. 030-27586-497 |-531 | -464 | -425 | E-Mail: presse(at)bund.net

Zur Übersicht

BUND-Newsletter abonnieren!

BUND-Bestellkorb