Kommentar: Kohle-Gesetz: Herber Rückschlag im Kampf gegen Klimawandel

29. Januar 2020

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Kohleausstiegsgesetz erklärt Verena Graichen, stellvertretende Vorsitzende des BUND:

Verena Graichen. Foto: Toni Mader / BUND Verena Graichen, stellvertretende Vorsitzende des BUND  (Toni Mader / BUND)

"Die Einigung auf den Kohle-Kompromiss ist nun über ein Jahr her. Passiert ist seither so gut wie nichts. Schlimmer noch: Mit dem heute im Kabinett beschlossenen unausgegorenen und unambitionierten Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes kündigt die Bundesregierung den Kompromiss einseitig auf und vertut erneut eine Chance im Kampf gegen den Klimawandel. Wie oft noch?

Doch es gibt noch Möglichkeiten einzulenken und nachzuschärfen: Die nach jüngsten Berichten ohnehin unseriöse Bund-Länder-Einigung muss nachverhandelt werden. Der Kohleausstieg in Ostdeutschland muss schneller kommen. Vom Tagebau bedrohte Dörfer müssen gerettet werden und das Kohlekraftwerk Datteln 4 darf auf keinen Fall ans Netz gehen. 

Die Inbetriebnahme eines weiteren Steinkohlekraftwerkes als erste Maßnahme des 'Kohleausstieges' steht symbolisch für die klimapolitische Schieflage. Der Gesetzentwurf führt zu deutlich höheren CO2-Emmissionen als der von der Kohle-Kommission vorgeschlagene Ausstiegs-Pfad und erschwert mit einem neuen Kraftwerk eine dringend erforderliche Beschleunigung des Kohleausstieges.

Wir appellieren an Bundestag und Bundesrat diesen Gesetzentwurf deutlich nachzubessern und mindestens die versprochene Eins-zu-eins-Umsetzung des Kohle-Kompromisses sicherzustellen. 

Zudem muss das Strukturstärkungsgesetz verabschiedet werden, das den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung mit konkreten wirtschaftlichen Perspektiven für die betroffenen Regionen verbindet. Die Menschen vor Ort brauchen eine Perspektive.

Wir jedenfalls werden weiter dafür kämpfen: für den Kohle-Ausstieg im Rahmen eines sozial-ökologischen Wandels. Wir tragen den Protest auf die Straße, vor das Kanzleramt, das Kohlekraftwerk Datteln 4 und in die vom Tagebau bedrohten Dörfer. Wir wollen, dass unsere Kinder und Enkelkinder in einer lebenswerten Welt leben werden."

Mehr Informationen 

  • Hintergrund: Bis 2025 setzt die Regierung laut Entwurf nur auf Freiwilligkeit der Kraftwerksbetreiber. Melden sich nicht genug für Abschaltungen, gehen weniger Gigawatt vom Netz als geplant. Ein ordnungsrechtlicher Pfad, der dies regeln würde, ist erst ab 2025 vorgesehen. Der Steinkohleausstieg 2038 kann lediglich um zwei Jahre vorgezogen werden, Braunkohle gar nicht. Um die Klimaziele zu erreichen, bleibt aber nur ein frühestmöglicher Ausstieg: bis 2030. Das Kohleausstiegsgesetz geht zurück auf den Abschlussbericht der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (Kohlekommission) vom Januar 2019. Die Kommission bestand aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Umweltverbänden sowie aus Anwohnenden der Kohlereviere.
  • Pressekontakt: Juliane Dickel, Leitung Atom- und Energiepolitik, Tel.: (030) 2 75 86-562, juliane.dickel(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle (Sigrid Wolff / Daniel Jahn / Judith Freund / Heye Jensen), Tel.: (030) 2 75 86-425/-531/-497/-464, presse(at)bund.net

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