„Das Vorgehen der EU-Kommission ist höchst fragwürdig. Mit einer Eilverordnung am Parlament vorbei werden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien (FFH) und Vogelschutzrichtlinien sowie partizipatorische Prinzipien ausgehebelt. Das EU-Parlament zu übergehen, das selbst bereits am Thema Planungsbeschleunigung arbeitet und voraussichtlich im Dezember einen weniger drastischen Entwurf debattieren wird, widerspricht dem Gedanken der Teilhabe in Europa.
Der Vorschlag hebelt zudem wichtige Prinzipien des Artenschutzes aus. Er ist aber zugleich kaum geeignet, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Stattdessen schafft er Rechtsunsicherheit. Denn die Verordnung gilt nur für ein Jahr, Genehmigungsverfahren dauern jedoch oftmals länger. Diese Maßnahme wird damit kaum zu einer zeitnahen Verbesserung der Energieversorgung durch die Erneuerbaren führen.
Positiv zu werten sind die Vorschläge für den Abbau von Bürokratie bei der Genehmigung von Solarenergie, Wärmepumpen und anderen unverzichtbaren Bausteinen für die Klimaneutralität der EU. Diese Ansätze müssen weiter unterstützt werden.
Die Aushebelung des EU-Naturschutzrechts ist hingegen völlig inakzeptabel. Die Probleme liegen vor allem in den Mitgliedstaaten, die dessen Ausbau verschleppt haben. Es braucht finanzielle Unterstützung für mehr qualifiziertes Personal für Planung- und Genehmigung, europaweit geltende Regeln für solide geprüfte Vorranggebiete für den Ausbau von Wind- und Solarenergie und nachweislich wirksame Maßnahmen für die Kompensation der unvermeidbaren Schäden. Nur so kann Naturschutz im Einklang mit Zukunftsenergie gelingen."
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